33 Prozent der Schweizer Haushalte haben Mühe, ihre Krankenversicherungsprämien zu bezahlen. Dies besagt eine neue Umfrage des Vergleichsdienstes Comparis. Wenn das Geld knapp wird, fällt die Rechnung der Kassen oft zuerst unter den Tisch. Die Folge: Schweizweit kommt es jährlich zu rund 750’000 Betreibungen durch Krankenkassen.

Das sorgt für einen immensen Aufwand bei den Kassen und den Betreibungsämtern. Zudem werden die Personen, die sonst schon knapp dran sind, zusätzlich mit Gebühren belastet: Pro Betreibung werden ihnen im Schnitt 200 Franken verrechnet. Das treibt sie weiter in den Schuldenstrudel.

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Kleine, aber wesentliche Verbesserungen

Einen Ausweg aus dem Dilemma brachte 2019 die Konferenz der Zürcher Stadtammänner und Stadtamtsfrauen ins Spiel. Ihre Vorschläge führten zu zwei Änderungen in der nationalen Gesetzgebung.

Zum einen: Die Kassen dürfen säumige Versicherte höchstens noch zweimal pro Jahr betreiben; zuvor waren bis zu zehn Betreibungen Standard. Dadurch werden die Schuldner von den Gebühren entlastet. Zweitens: Wem der Lohn gepfändet wird, der kann verlangen, dass das Betreibungsamt die laufenden Prämien direkt bei der Krankenversicherung bezahlt – aus dem Lohn, den der Arbeitgeber ans Amt überweist. So kommen die Betroffenen nicht in Versuchung, das Geld für anderes auszugeben.

Bemerkenswerte Effekte

Die neuen Regeln galten 2025 erstmals ein volles Jahr. Deren Initiantin, die Zürcher Stadtammänner-Konferenz, hat die Wirkung nun detailliert vermessen. Das Resultat ist bemerkenswert: In der Stadt Zürich gingen die Krankenkassenbetreibungen im Vergleich zum Vorjahr um 25,6 Prozent zurück, im Kanton Zürich gar um 29 Prozent. Damit sanken auch die Forderungen der Kassen: um 4,4 Millionen Franken in der Stadt und um fast 32 Millionen im Kanton.

Beratung mit Chatbot

Verlässliche Zahlen für die ganze Schweiz fehlen noch. «Aber die Effekte dürften ähnlich sein», so Yves de Mestral, der Präsident der Konferenz, zum Beobachter. Er sieht bei der Prämienzahlung via Betreibungsamt noch mehr Potenzial. Die Vorteile dieser freiwilligen Massnahme müssten noch besser bekannt gemacht werden, sagt er.

Beobachter-Artikel als Augenöffner

De Mestral, selber Leiter eines Betreibungsamts, weist einem Beobachter-Artikel vom Mai 2021 eine Schlüsselrolle zu, dass dieser Ansatz heute gesetzlich verankert ist. Er erinnert sich: «Der Text wurde in die Parlamentskommissionen gespielt. Das brachte die Sache politisch ins Rollen, als es um die Revisionsvorlage ging.»

Der Artikel zeigt anschaulich auf, wie Schuldner beim eigenhändigen Nachzahlen ihrer Krankenkassenprämien oft an formalen Auflagen scheitern – und wie eine Auslagerung ans Betreibungsamt das Ganze vereinfachen würde. Beobachter-Beraterin Nicole Müller, die Co-Autorin jenes Textes, ist von den Vorteilen überzeugt: «Für die Betroffenen ist es eine grosse Entlastung. Sie laufen nicht mehr Gefahr, wegen administrativer Fehler weitere Schulden anzuhäufen.»

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Quellen