Alles halb so wild? Glaubt man der neuesten Comparis-Umfrage, scheint der Dauerärger über die Krankenkassenprämien fast übertrieben. Die Schlagzeilen senden Entwarnung: Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer könne ihre Prämien problemlos bezahlen. Das klingt beruhigend – bis man genauer hinschaut.

Diese Mehrheit umfasst nämlich nur 59 Prozent. 33 Prozent haben regelmässig oder gelegentlich Mühe, das Geld aufzutreiben. 8 Prozent zahlen die Prämien nicht selbst, weil der Staat oder Dritte einspringen. Von einer flächendeckenden Entwarnung kann also keine Rede sein. Das zeigt sich schon nur daran, dass 32 Prozent der Befragten auf kantonale Prämienverbilligungen angewiesen sind.

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Zudem gibt es deutliche regionale Unterschiede: In der Deutschschweiz kommen fast zwei Drittel problemlos über die Runden, in der Westschweiz rund die Hälfte, im Tessin nur 40 Prozent. Dort sind die Prämien höher und günstige Sparmodelle weniger verbreitet.

«Bleiben Rechnungen liegen, wachsen die Ausstände rasch – und damit das Risiko, in eine Schuldenspirale zu geraten.»

Brigitte Marchesi, Sozialarbeiterin Stiftung SOS Beobachter

Arme Haushalte häufig betroffen

Besonders stark trifft es Haushalte mit einem tiefen Einkommen unter 4000 Franken.

Die Stiftung SOS Beobachter bestätigt diesen Befund aus der täglichen Beratungspraxis. Wer mit kleinem Budget lebt, gerät durch die Krankenkassenprämien besonders schnell unter Druck. «Wir sehen viele Armutsbetroffene, die bei den Prämien ins Hintertreffen geraten», sagt Sozialarbeiterin Brigitte Marchesi. «Bleiben Rechnungen liegen, wachsen die Ausstände rasch – und damit das Risiko, in eine Schuldenspirale zu geraten.»

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Doch weshalb entwickeln ausgerechnet Krankenkassenschulden eine solche Wucht? Der Grund liegt im Gesetz: Hier gelten weitaus härtere Regeln als bei gewöhnlichen Rechnungen.

Krankenkassen können leichter eintreiben

Übertrieben gesagt: Wer eine Krankenkassenrechnung ignoriert, steht mit einem Bein schon vor dem Schalter des Betreibungsamts. Klar, die Kasse muss zuerst mahnen. Doch dann muss sie laut Gesetz zwingend die Betreibung einleiten. Dagegen kann man zwar Rechtsvorschlag erheben – aber das bringt oft nicht viel.

Denn bei der Krankenkasse läuft es anders als sonst. Normalerweise muss ein Gericht entscheiden, ob der Rechtsvorschlag beseitigt wird und ob die Forderung berechtigt ist. Aber weil Krankenkassen sogenannte Massenforderungen eintreiben müssen, dürfen sie den Rechtsvorschlag gleich selbst beseitigen. Sich dagegen zu wehren ist zwar noch möglich, aber mühsam. Und: Wenn die Rechnung korrekt ist, hilft alles nichts.

Schuldenspirale express

Wer gepfändet wird, darf nur das sogenannte betreibungsrechtliche Existenzminimum (BEX) behalten – mit dem Rest werden die Schulden abbezahlt. Doch zum BEX zählt nur, was man tatsächlich bezahlt hat und auch belegen kann. Wer also nicht jeden Zahlungsbeleg fein säuberlich aufbewahrt, bekommt weniger Geld. Die Folge: Im nächsten Monat fehlt es für weitere Rechnungen.

Das grösste Problem ist aber, dass die Steuern noch immer nicht zum BEX zählen. Wenn man zum Beispiel ein Jahr lang gepfändet wird und mit dem BEX leben muss, hat man am Schluss kein Geld mehr für die Steuerrechnung. Und schon sitzt man in der Schuldenfalle. Zwar sind sich alle einig, dass sich das ändern muss – der Bundesrat hat die Gesetzesvorlage aber noch nicht ausgearbeitet (siehe Motion in den Quellen).

Kein Aufatmen

Auch wenn laut Studie 59 Prozent der Bevölkerung ihre Krankenkassenrechnungen derzeit ohne Probleme bezahlen können, ist die Lage für einen beachtlichen Teil der Haushalte fragil. Und wer einmal ins Hintertreffen gerät, hat es bei kaum einer anderen Rechnung so schwer, wieder herauszukommen.