Nein, Sie schulden der Inkassofirma nur den Hauptbetrag und den Verzugszins. Der Verzugszins beträgt fünf Prozent des Rechnungsbetrags, sofern kein anderer Zinssatz mit dem Rechnungssteller vereinbart wurde. Auch Mahnkosten sind nur geschuldet, wenn diese mit dem Rechnungssteller vereinbart waren.
Andere Posten auf der Rechnung wie Adress- und Bonitätsprüfungskosten, Rechtsberaterkosten und allgemeine Bearbeitungsgebühren muss man nicht bezahlen. Ebenso ist der Verzugsschaden nicht geschuldet, auch wenn das Inkassobüro ihn rechtlich begründet.
Auch wenn das Inkassobüro mit Betreibung droht , sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Wenn Ihnen das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zustellt, können Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Damit ist das Verfahren einstweilen gestoppt.
Sie haben ein rechtliches Problem und brauchen Unterstützung? GetYourLawyer – die Anwaltsplattform in Partnerschaft mit dem Beobachter – macht das Thema «Anwalt finden» für alle Ratsuchenden leicht.
3 Tipps - Inkasso
Quelle: Brightcove
Fordert das Inkassobüro einen Verzugsschaden? Beobachter-Abonnenten wehren sich gegen unberechtigte Forderungen mit dem Musterbrief «Bestreitung des Verzugsschadens», der praktisch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.
5 Kommentare
Ich habe auch gerade ein Brief vom Inkassobüro erhalten. In den AGBs von H&M wird nicht auf die jetzig geforderten Zusatzkosten hingewiesen. Geschuldeter Betrag 80.- total geforderte Kosten 240.-!
Ich habe beim Bestellen via APP nicht mal eine AGB die ich extra akzeptieren muss
Nun habe ich darauf hingewiesen gem Dem Beitrag aber das Inkassobüro bleibt dabei dass es rechtens sei. Was mach ich jetzt?
Liebe Grüsse
Die Intrum AG hat mir letztens einen Mahnbrief geschickt. Ich habe daraufhin den Musterbrief von hier versendet und nach einer Aufschlüsselung bzw. Beweiss des Inkassoschadens gefragt. Daraufhin bekam ich einen Brief von der Intrum AG die einfach nur den Inkasso Schaden geltend macht gemäss einer Tabelle der Inkasso Suisse Verbandes: https://inkassosuisse.ch/wp-c… Sie verzichten darauf den Schaden aufzuschlüsseln sondern beziehen sich nur auf die Tabelle. Ist das rechtens?
Guten Tag, vielen Dank für die eusserst hilfreichen Informationen! Ich bin jetzt genau in dieser Situation und habe wie im Artikel geraten nur den Hauptbetrag plus Mahn- und Verzugszinskösten bezahlt. Dies habe ich auch der Inkassofirma auch via Email(Musterbrief) gemeldet, diese begründet aber, dass der Verzugsschaden dank der AGBs des Gläubigers(home24) gerechtfertigt sei.
Ich habe kein Problem damit mich hier quer zu stellen und es auch zu einer Betreibung kommen zu lassen, nur wollte ich nochmals klären ob die Aussage über die rechtigkeit der Forderung evt. stimmen könnte oder die im Artikel erwähnte unrechtikeit in jedem Fall stimmt.
Zuschläge sind nur erlaubt, wenn es dafür eine vertragliche Grundlage gibt, was zunehmend der Fall ist – insbesondere im Onlinegeschäft. Viele Anbieter verweisen in ihren AGB auf Firmen, die für sie bei einem «Kauf auf Rechnung» das Inkasso übernehmen. Hat man solchen «Zweit-AGB» beim Vertragsabschluss zugestimmt, sind grundsätzlich auch die entsprechenden Folgen bei Zahlungsverzug akzeptiert. In diesem Fall müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der ursprüngliche Anbieter hat bei Vertragsabschluss, d.h. von Anfang an nicht nur auf seine AGB, sondern auch auf jene der Inkassofirma hingewiesen
- die Beträge sind konkret beziffert
- die Beträge sind nicht übermässig.
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, sind die Inkassospesen nicht geschuldet. Besonders pauschale Beträge, die vom Streitwert abhängig gemacht werden, können übermässig sein.
Guten Tag.
Gerne möchte ich auf Ihre Antwort zu Mknuss ergänzend fragen: Gelten die "Zweit-AGB" auch für Mahnkosten, welches das Inkassobüro (mit allen anderen Kosten nebst Hauptforderung und Zinsen!) einfordert? Ist gemeint, dass die Konkretisierung der Beträge in den AGB des Gläubigers oder in den AGB des Inkassobüros aufgeführt werden müssten, um geschuldet zu sein? Was bedeutet "nicht übermässig" (Forderung 32.90, Mahnkosten 21.55 = übermässig?). Vielen Dank.