Kommentar zur Inkasso-Abzocke
Politik lässt Inkassobüros weiter kräftig abkassieren
Für praktisch null Aufwand fordern Geldeintreiber horrende Gebühren. Rechtlich sind sie nicht geschuldet. Der Rechtskommission des Ständerats ist das egal.

Veröffentlicht am 2. März 2026 - 11:32 Uhr

Inkassobüros haben keinen Anspruch auf Geld für Verzugsschäden – trotzdem fliessen heute Tag für Tag horrende Summen auf ihre Konten.
Quelle: KeystoneInkassobüros ziehen Konsumentinnen seit Jahrzehnten über den Tisch. Sie verrechnen horrende Gebühren unter dem Namen «Verzugsschaden», wenn jemand eine Rechnung zu spät bezahlt hat. Auf eine offene Forderung von 75 Franken schlagen sie bis zu 90 Franken Verzugsschaden drauf. Das zeigt die Verzugsschadentabelle des Branchenverbands Inkasso Suisse.
Den Gläubigern entstehe durch die verspätete Zahlung ein Schaden, so die Begründung. Doch worin soll der Schaden bestehen? Das konnte das grösste Inkassobüro, die Intrum AG, gegenüber dem Beobachter bei seinem Hausbesuch nicht plausibel erklären. Der Aufwand muss jedenfalls sehr gering sein: Die Mahnprozesse laufen weitgehend automatisiert ab.
Konsumentinnen und Konsumenten könnten sich wehren: Wer Post vom Inkassobüro bekommt, kann einfach den Betrag der Hauptforderung zahlen und den Rest bestreiten (hier finden Sie den Musterbrief). Und wer betrieben wird, kann gegen den Verzugsschaden Rechtsvorschlag erheben. In den allermeisten Fällen ziehen die Inkassobüros die Sache nicht weiter vor Gericht, der Betrag für den Verzugsschaden muss nicht gezahlt werden.
Die wenigsten wehren sich
Und trotzdem: Die allermeisten zahlen – noch bevor sie betrieben werden, Hauptforderung samt Verzugsschaden. Und lassen die Kassen der Inkassobüros klingeln, für fast null Aufwand. Vielleicht aus Unwissen, vielleicht aus Angst vor Einträgen ins Betreibungsregister. Und wenn die Betreibung folgt, erheben sie keinen Rechtsvorschlag.
Zu dem Thema reichte Nationalrat Vincent Maitre eine Motion ein. Darin fordert er, dass die Gebühren von Inkassounternehmen gedeckelt werden. Wie hoch genau, steht nicht in der Motion. Dabei wäre genau das entscheidend.
Der Bundesrat sagt es in seiner Stellungnahme ganz klar: Gebühren für Verzugsschäden sind gemäss Gesetz nicht geschuldet. Darum müssen sie auch nicht gedeckelt werden. Sonst würden die Beträge im Grundsatz legitimiert, und das wäre juristisch nicht korrekt.
Die Politik muss Lösungen finden
Das Argument überzeugt nur auf den ersten Blick. Denn obwohl Inkassobüros keinen Anspruch haben, fliessen heute Tag für Tag horrende Summen auf ihre Konten. Dieses Problem muss die Politik lösen.
Die Deckelung ist die Chance, dem Geschäft den Riegel zu schieben. Wenn die Inkassobüros zum Beispiel nur noch 8 Franken pro Seite beschriebenes Papier verlangen könnten, wäre das Business nicht mehr lukrativ.
Der Nationalrat hat die Motion im September 2024 angenommen. Doch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats legt nun wieder die Hände in den Schoss. Dies zeigt der am 25. Februar 2026 publizierte Kommissionsbericht. Eine Deckelung sei nicht der richtige Weg, steht darin. Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen, ohne Gegenvorschlag.
Nun kann nur noch der Ständerat sie retten; sollte auch der Ständerat die Motion ablehnen, wäre sie erledigt. Das Geschäft ist in der Frühjahrssession traktandiert.
- Beobachter-Rechtsratgeber: Musterbrief für die Bestreitung des Verzugsschadens
- Inkasso Suisse: Verzugsschadentabelle
- Motion von Nationalrat Vincent Maitre: Die Gebühren von Inkassounternehmen regeln und deckeln
- Kommission für Rechtsfragen des Ständerats: Bericht vom 27. Januar 2026




