Das ist eine clevere Überlegung, aber das Unterfangen ist heikel. Wenn Sie die Liegenschaft Ihren drei Enkeln schenken, schiebt das kantonale Steueramt die Grundstückgewinnsteuer zuerst auf. Falls die Enkel das Haus als Miteigentümer verkaufen, verteilt sich der Gewinn auf drei Köpfe. Dies bricht die Progression und spart Ihrer Familie massiv Steuern.

Jetzt kommt das grosse Aber: Das Steueramt schaut hier genau hin. Wenn Sie die Immobilie verschenken und die Enkel sie kurz darauf weiterverkaufen, könnte das Steueramt von einer Steuerumgehung ausgehen. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer bereits feststeht.

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Bei einer Steuerumgehung ignoriert die Behörde die Schenkung komplett und berechnet die Steuer so, als ob Sie selbst das Haus direkt verkauft hätten. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht, da die Kantone dies unterschiedlich handhaben. Ziehen Sie bei Unsicherheiten unbedingt einen Steuerexperten hinzu, etwa von Treuhand Suisse oder Expertsuisse.

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