Nein. Grundsätzlich haften Ehegatten zwar solidarisch Schulden in einer Ehe Haften Verheiratete immer gegenseitig? für die Steuern. Und die Behörden können den ganzen Betrag entweder vom einen oder vom anderen einfordern. Wenn aber einer zahlungsunfähig ist, entfällt die Solidarhaftung des anderen. Er haftet dann nur für jenen Steueranteil, der sich auf sein eigenes Einkommen und Vermögen bezieht. Das gilt für alle offenen Steuerschulden.

Aber Achtung: Sie müssen beim Steueramt ein Gesuch stellen, damit es die Solidarhaftung in Form einer Haftungsverfügung aufhebt – das Amt wird nicht von sich aus tätig. Sie können das Gesuch bereits im Veranlagungs- oder erst im Bezugsverfahren stellen – also wenn Sie bereits rechtskräftig veranlagt wurden. Im Gesuch müssen Sie die Zahlungsunfähigkeit des Ehemanns belegen.

Diese Punkte werden im Gesuch geprüft

Eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit reicht nicht aus. Ihr Ehemann muss auf unbestimmte Zeit seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen können. Das Steueramt prüft jeden Einzelfall genau. Für die Zahlungsunfähigkeit spricht:

  • Über den Schuldner wurde der Konkurs eröffnet. Trotzdem schaut das Steueramt genauer hin. Falls der Schuldner zwar kein Vermögen, aber ein sehr hohes Einkommen hat, könnte das gepfändet werden, um die Schulden abzubauen. Denn es handelt sich dann faktisch nur um einen vorübergehenden finanziellen Engpass.
  • Der Schuldner hat Verlustscheine. Die Behörden prüfen, ob sie eher neuer oder älter sind. Wenn ältere Verlustscheine bestehen, können aktuelle Rechnungen allenfalls bezahlt werden.
  • Sie als Ehefrau belegen, dass Ihr Mann seine Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Die Zahlungsunfähigkeit zeigt sich etwa, wenn er auch kleinere Rechnungen nicht mehr bezahlt. Wenn er lediglich Steuer-, AHV- und Krankenkassenrechnungen nicht begleicht, gehen die Behörden eher davon aus, dass er seinen Pflichten nicht nachkommen will.
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