Menschen, die ihre Stelle verloren haben oder hohe Alimente zahlen müssen, Alleinerziehende und Rentner: Immer wieder melden sich beim Beobachter-Beratungszentrum verzweifelte Steuerschuldner. Sie verdienen zu wenig, um ihre Steuern bezahlen zu können, und hoffen, dass ihnen diese erlassen werden. Doch damit ein Steuererlass gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Personen erhalten einen Steuererlass?

Steuerbehörden gewähren einen Erlass nur, wenn man sich in einer echten Notlage befindet oder durch die Bezahlung der Steuern die Existenz gefährdet ist. Einen Rechtsanspruch darauf hat niemand.

Nur wer längerfristig über zu wenig Einkommen und kein Vermögen verfügt, hat Chancen auf einen Steuererlass. Alle anderen müssen die Steuern vollumfänglich bezahlen. Bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass kann das Steueramt allenfalls die Steuern entweder für eine gewisse Zeit stunden oder Ratenzahlungen vereinbaren.

Wie kann man ein Gesuch um Steuererlass einreichen?

Ein Gesuch um Steuererlass einreichen kann man erst, wenn man die definitive Veranlagung in den Händen hält. Eine provisorische Einschätzung reicht nicht. Die zuständige Behörde berechnet dann anhand der eingereichten Unterlagen, wie viel das betreibungsrechtliche Existenzminimum (siehe Box: «So berechnet sich das Existenzminimum») der betroffenen Person beträgt. Einen Erlass kann das Steueramt nur in Betracht ziehen, wenn die Einkünfte unter dem Existenzminimum liegen. Wenn nicht, muss man die Steuerrechnung wohl oder übel abstottern.

Wer merkt, dass er die Steuerrechnung oder -raten nicht pünktlich bezahlen Steuerschulden Was, wenn ich nicht pünktlich zahlen kann? kann, sollte sofort mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen. Wer zu lange wartet, riskiert eine Betreibung. Dann tritt das Steueramt auf ein Gesuch meist gar nicht mehr ein.

Ein Gesuch um Steuererlass kann man persönlich oder schriftlich beim Gemeindesteueramt einreichen. Vorher sollte man alle nötigen Unterlagen zusammenstellen, wie unter anderem Lohn- und Rentenabrechnungen, eine allfällige Scheidungskonvention, Belege für Miete, Nebenkosten sowie für die Krankenkasse. Viele Steuerämter bieten eine Checkliste an, woraus die einzureichenden Unterlagen ersichtlich sind.

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Steuererlass nur, wenn alle weiteren Gläubiger verzichten

Muss man noch andere Schulden abzahlen, ist ein Steuererlass nur möglich, wenn das Steueramt gleichgestellt Schulden Unbezahlte Steuern mit dem Amt regeln wird wie die übrigen Gläubiger. Denn der Steuererlass darf nur dem Steuerpflichtigen zugute kommen, nicht aber seinen Gläubigern. Im Rahmen eines Nachlassvertrags, bei dem alle Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten, ist ein teilweiser Steuererlass möglich.

Wenn das Steueramt ein Erlassgesuch behandelt, geht es nicht mehr um die Richtigkeit der Veranlagung. Wer die Fristen zur Einreichung der Steuererklärung oder zur Einsprache Steuererklärung Frist verpasst – was jetzt? verpasst hat, kann nicht darauf hoffen, dass die Rechnung durch einen Teilerlass nachträglich korrigiert wird. Im Gegenteil: Die Steuerämter achten in der Regel penibel darauf, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hat und den Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.

Wer nicht kooperiert, hat schlechte Karten

Wer trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht, Belege nicht liefert und vom Steueramt eingeschätzt wurde, hat deshalb kaum Chancen auf einen Steuererlass. Dies kann jedoch auch Menschen zum Verhängnis werden, die aufgrund persönlicher oder psychischer Probleme unverschuldet nicht an der Erfassung ihrer Steuerdaten mitgewirkt haben. So etwa geschehen im Fall Ernst Suter Dürnten Ernst Suter ist kein Einzelfall , der wegen einer Schreib- und Leseschwäche nie eine Steuererklärung einreichte und dadurch stetig höher eingeschätzt wurde. Der Beobachter, der den Fall im November 2014 aufdeckte, rät aus diesem Grund, sich frühzeitig Hilfe zu holen oder bei der Erwachsenenschutzbehörde eine Begleitbeistandschaft zu beantragen.

Wenn man bereits einen Teil der Steuern bezahlt hat, erlässt das Steueramt nur noch ausstehende Beträge. Ausnahmen von dieser Regelung werden nur bei Zahlungen gemacht, die unter Vorbehalt geleistet wurden. Heisst das Steueramt das Gesuch gut, ist die Steuerrechnung hinfällig. Auch wenn der Steuerpflichtige später wieder zu Vermögen kommt, muss er sie nicht mehr zahlen. Wenn das Steueramt nach einer erfolglosen Pfändung einen Verlustschein erhält, kann es die Forderung noch während zwanzig Jahren eintreiben.

So berechnet sich das Existenzminimum

Das betreibungsrechtliche Existenzminimum setzt sich aus einem Grundbetrag und den anerkannten Auslagen zusammen. Anders als bei der Sozialhilfe erfolgt die Berechnung individuell. Der Grundbetrag deckt Nahrung, Kleidung, Wäsche, Körperpflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Strom und anderes ab. Er beträgt in den meisten Kantonen für eine Person monatlich 1200 Franken, bei Ehe- und Konkubinatspaaren 1700 Franken.

Zu diesem Betrag kommen die Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung hinzu, der obligatorischen Versicherungen, der Krankengrundversicherung, Berufsauslagen, Unterhaltsbeiträge, Schulkosten der Kinder und Kosten für Arzt und Medikamente. Sämtliche Auslagen muss man belegen.

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