Uniklinik verschickt Rechnungen, die 20 Jahre alt sind
Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich will längst verjährte Forderungen verrechnen – und die Swica hätte beinahe anstandslos bezahlt.

Veröffentlicht am 15. Dezember 2025 - 16:50 Uhr

Fehler im Abrechnungssystem: Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Im Dezember 2006 lässt sich eine Frau in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) behandeln. Dann nochmals, Anfang 2007. Für diese Behandlungen will die Klinik nun Geld – fast 20 Jahre später. Das zeigt eine Leistungsabrechnung der Swica, die dem Beobachter via Sichermelden.ch zugespielt wurde. Adressat ist eine Erbengemeinschaft – die Frau ist inzwischen verstorben.
Seltsam. Forderungen aus ärztlichen Behandlungen verjähren nach fünf Jahren. So sagt es das Gesetz. Die Rechnungen der PUK müsste man also gar nicht mehr bezahlen. Der Beobachter hakt bei der Klinik nach. Deren Mediensprecher klärt auf: Schuld sei ein Fehler im Abrechnungssystem gewesen, wodurch Rechnungen, die bereits vor Jahren beglichen wurden, versehentlich erneut versendet worden seien.
«Fast sämtliche dieser erneut versendeten Rechnungen wurden in der Folge von den Krankenkassen direkt zurückgewiesen. Wie Ihr Beispiel zeigt, sind in Einzelfällen seitens der Krankenkassen trotzdem Leistungsabrechnungen erstellt worden», so die PUK. Allfällige Doppelzahlungen seien automatisch zurückgezahlt worden, und man entschuldige sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Umtriebe.
Kontrolle hat versagt
Schön und gut. Fragt sich nur, warum man die Uraltrechnungen bei der Swica offenbar einfach durchgewinkt hat. Swica-Mediensprecher Oliver Steimann gibt zu: «Normalerweise wird die Verjährung vor jeder Vergütung geprüft. Warum die Kontrolle im vorliegenden Fall nicht funktioniert hat, müssen wir noch genauer überprüfen.» Immerhin: Geld sei im Endeffekt aber keines geflossen, da die PUK zeitnah informiert habe.
Ärgerlich, wenn Krankenkassen leichtfertig Rechnungen übernehmen. Vor allem, wenn man an die steigenden Krankenkassenprämien denkt. Das sieht auch Felix Wettstein so, Präsident der Allianz Pro Salute Schweiz, die sich für die Rechte der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler einsetzt. Er sagt: «Ich will weder als Konsument noch als Steuer- oder Prämienzahler etwas bezahlen, was nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfte.»
Immerhin: Bei der PUK hat man die nötigen Massnahmen getroffen: «Ein solcher Fehler wird sich nicht mehr ereignen können.»
Der Beobachter-Prämienticker
Der Prämienticker schaut Lobbyisten und Profiteuren des Gesundheitswesens auf die Finger, deckt Missstände auf und sammelt Erfahrungen von Patienten, die unnötige Ausgaben vermeiden konnten.
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Obligationenrecht: Art. 128 Verjährung




