1. Wie finde ich heraus, ob meine Liegenschaft gefährdet ist?
Mit Hilfe der kantonalen Gefahrenkarten. Die zeigen, welche Siedlungen und Verkehrswege durch Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen gefährdet sind. Die Intensitätskarten geben zudem an, wie gross und wie wahrscheinlich die Bedrohung ist. Auf der Homepage des Bundesamtes für Umwelt BAFU finden Sie detaillierte Informationen.
2. Was sind Elementarschäden?
Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung , Sturm (Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.
3. Welche Versicherung zahlt?
Die Gebäude- und die Hausratversicherung .
4. Zahlt die Versicherung bei Elementarschäden den vollen Schaden?
Ja. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Versicherung Elementarschäden zum vollen Wert entschädigen müssen.
5. Welche Schäden sind nicht gedeckt?
Schäden, die durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen entstanden sind.
Hausrat, Privathaftpflicht, Einbruch: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt oder gedenkt, das Haus ausbauen zu lassen, ist mit Versicherungen oftmals überfordert. Beobachter-Abonnenten erhalten mit der Checkliste «Die wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer» einen umfassenden Überblick, welche Schäden in den Versicherungen gedeckt sind.
6. Welche Schutzmassnahmen muss der Staat bei Naturgefahren ergreifen?
Das Gemeinwesen entscheidet, ob es bauliche Massnahmen trifft, sogenannte aktive Schutzmassnahmen, oder ein gefährdetes Gebiet auszont, das heisst mit Bauverboten belegt (passive Schutzmassnahmen).
7. Was, wenn die betroffene Bauzone nicht erheblich gefährdet ist?
Dann können die Behörden auch nur Auflagen verfügen. Zum Beispiel, dass keine sensiblen Bauten wie Spitäler in diesem Gebiet gebaut werden dürfen. Oder bestehende Bauten mit Nutzungsbeschränkungen belegen. Oft werden aktive und passive Massnahmen kombiniert: Einige Grundstücke werden mit einem Bauverbot belegt, andere durch aktive Massnahmen geschützt.
8. Kann ich als Grundeigentümer eine bestimmte Massnahme fordern?
Nein. Die Bürger haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Massnahme. Bei der Wahl der passenden Massnahme haben die Behörden einen grossen Ermessensspielraum.
9. Wer bezahlt die aktiven Schutzmassnahmen?
Vorab der Staat. Wenn es im Kanton oder der Gemeinde gesetzlich vorgesehen ist, kann er einen Teil von den Grundeigentümern fordern, die davon profitieren.
10. Wer trägt den Wertverlust, wenn mein Grundstück mit einem Bauverbot belegt wird?
Sie selber. Grundeigentümer haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Grundstück wegen Naturgefahren von einer Bauzone in eine Gefahrenzone verschoben wird.
Ein Grundeigentümer erbringt ein Sonderopfer, wenn er als einziger von einer Schutzmassnahme schwer betroffen ist, die der Allgemeinheit zugutekommt. Es wäre ungerecht, wenn er seinen Schaden alleine tragen müsste, während die anderen Anwohner verschont bleiben. Darum muss ihm das Gemeinwesen eine Entschädigung bezahlen. Ein Beispiel: Die Gemeinde musste den vollen Wert der Grundstücke erstatten, die ihr einzelne Eigentümer verkaufen mussten, damit die Gemeinde ein Wasserbauwerk zum Schutz von Dorf, Strasse und Bahn bauen konnte.
2 Kommentare
Bei der Aufzählung der Elementarschäden fehlt das Erdbeben. Ist dieses nicht in der oblig. Gebäudeversicherung (ZH) enthalten?
Die meisten Hauseigentümer denken spontan an die Gebäudeversicherung. Aber Erdbebenschäden werden von der obligatorischen Gebäudeversicherung nicht gedeckt (Ausnahme Kanton Zürich). Nur wenn Sie Ihr Haus freiwillig gegen Erdbeben bei einem Privatversicherer versichert haben, können Sie eventuell die Reparaturkosten für den Riss über die Versicherung abwickeln. Allerdings hängt dies von den konkreten Versicherungsbestimmungen und vom Selbstbehalt ab, den Sie vereinbart haben.