Scheibe zertrümmert – muss ich den Neupreis erstatten?
Mein 15-jähriger Sohn hat das Fenster des Nachbarn kaputt gemacht. Die Versicherung zahlt nur den Zeitwert. Schulde ich den Rest?

Nein. Grundsätzlich haften Sie als Mutter sowieso nicht für den Schaden, den Ihr Sohn verursacht hat – es sei denn, man könnte Ihnen vorwerfen, Sie hätten ihn nicht genügend beaufsichtigt.
Weil man aber kaum von Ihnen verlangen kann, einen 15-Jährigen beim Ballspielen andauernd zu überwachen, sind Sie aus dem Schneider. Haftbar ist grundsätzlich der Sohn: Er war nicht genügend vorsichtig, obwohl er die Folgen seines Verhaltens hätte abschätzen können.
Geht etwas im Haushalt oder am Haus kaputt, wird der Zeitwert eines Einrichtungsgegenstands oder eines Bauteils anhand der durchschnittlichen Lebensdauer berechnet. Wie diese festgelegt ist, lesen Sie mit einem Beobachter-Abo in der Checkliste «Lebensdauer und Pflege von Bauteilen».
Wenn der Nachbar eine neue Scheibe einbaut, kann er aber nicht einfach den Neupreis fordern. Sein Schaden besteht haftpflichtrechtlich nur im Zeitwert der Fensterscheibe, nicht im Neuanschaffungswert. Ihr Sohn ist bei der Haftpflichtversicherung mitversichert. Sie zahlt den Zeitwert, und damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Der Nachbar wird die Differenz zu einer neuen Fensterscheibe selber übernehmen müssen.
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