Mehrfache Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung: Diese und weitere Vorwürfe gegen den einst angesehenen Anwalt Markus Roos waren happig. Der Beobachter hatte bereits darüber berichtet. Roos arbeitete unter anderem als Willensvollstrecker und verwaltete das Vermögen verstorbener Personen. Doch statt die Gelder gemäss deren letztem Willen an die Erben zu verteilen, steckte er es laut Anklage teilweise in die eigene Tasche.

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Roos soll über 600’000 Franken an Erben zurückzahlen

Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG bestätigte nun die meisten Anschuldigungen. Es verurteilte den 74-Jährigen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, verhängte ein Berufsverbot und verpflichtete ihn, den geschädigten Erben insgesamt rund 613’000 Franken plus Zinsen zu bezahlen.

Davon gehen etwa 234’000 Franken an Hilfswerke wie Médecins Sans Frontières und Unicef, die in einem von Roos verwalteten Nachlass als Begünstigte vorgesehen waren. Statt das Geld weiterzuleiten, überwies er es auf das Konto seiner Kanzlei in Lichtensteig. Einzelne weitergehende Forderungen müssen die Geschädigten zivil einklagen.

Roos brachte zwischen 2011 und 2022 Partner und Erben um insgesamt rund 1,7 Millionen Franken.

Laut Urteil bereicherte Roos sich auch als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Firmen. Zwischen 2011 und 2022 brachte er Partner und Erben um insgesamt rund 1,7 Millionen Franken. Zwei weitere Veruntreuungen im Umfang von weiteren rund 775’000 Franken sind verjährt.

Das Gericht folgte weitgehend der Anklage und sah keinen Härtefall, trotz Roos’ fortgeschrittenen Alters und seiner schweren Krebserkrankung. Die Verteidigung hatte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert.

Weitgehendes Berufsverbot

Das Berufsverbot für Markus Roos gilt für fünf Jahre für sämtliche Tätigkeiten im Bereich von Rechtsberatung, Vermögensverwaltung und Willensvollstreckung. Er darf sich keine Vollmachten für Bankkonten ausstellen lassen oder Gelder und andere Vermögenswerte Dritter entgegennehmen, verwalten, weiterleiten oder sonst wie darüber verfügen.

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Wie beauftragen Sie einen Miterben oder eine Drittperson, um diese mit umfassenden Kompetenzen zur Verwaltung des Nachlasses auszustatten? Die Mustervorlage «Vollmacht für Erbenvertreter» zeigt, wie ein solches Schreiben verfasst sein könnte.

Sein Anwaltspatent hatte Roos bereits 2024 verloren, arbeitete jedoch weiterhin als Rechtsberater und konnte Mandate als Willensvollstrecker annehmen.
 
Zusätzlich zu den hohen Ersatzforderungen muss Roos Verfahrenskosten von fast 37’000 Franken tragen, davon rund 12’000 Franken für seinen amtlichen Verteidiger. Hinzu kommen Parteientschädigungen von rund 43’000 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Roos wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern, laut seinem Anwalt hat er Berufung angemeldet.

Chatbot Rechtsberatung
Quellen
  • Akten: Anklageschrift vom 14. Februar 2024, Urteil des Kreisgerichts See-Gaster vom 14. Januar 2026