Die Mutter muss die Kosten als Eigentümerin selbst tragen. Der Staat übernimmt solche Kosten nicht. Auch keine Versicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht infrage, weil es nicht um Haftung geht. Die Hausratversicherung zahlt nicht, weil es sich bei der Wohnungstür nicht um einen beweglichen Gegenstand handelt, sprich: kein Mobiliar. Und auch die Gebäudeversicherung deckt Kosten aus einem Rettungseinsatz nicht.

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Wäre Ihre Mutter Mieterin, könnte die Privathaftpflichtversicherung die Kosten gegenüber dem Vermieter decken. Geschuldet ist aber nur der Zeitwert einer beschädigten Sache. Massgebend für die Höhe der Entschädigung ist also: Wie alt war die Tür, wie alt war das Schloss? Holzwerkstofftüren haben zum Beispiel eine Lebensdauer von 25 Jahren. Türschlösser sind nach 30 Jahren abgeschrieben.

Tipp für die Zukunft: Ältere Menschen, die allein leben, können einen Schlüssel in einem Schlüsselsafe vor der Haustür anbringen.

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