Darum sollten Sie Putzinstitute niemals im Voraus bezahlen
Eine Mieterin bestellt zum Auszug aus ihrer Wohnung ein Putzunternehmen. Dieses verspricht eine Abnahmegarantie – aber erscheint nicht bei der Übergabe. Und sauber ist die Wohnung auch nicht.

Veröffentlicht am 15. Juni 2026 - 06:00 Uhr

Trotz Abnahmegarantie durch das Reinigungsunternehmen war die Wohnung bei der Übergabe nicht sauber (Symbolbild).
Maria Delgado zieht aus ihrer Zweizimmerwohnung in Lyss BE aus. Um diese in gutem Zustand zu übergeben, organisiert sie ein Reinigungsunternehmen. Im Internet stösst Delgado, die eigentlich anders heisst, auf die Tiptop Cleaners, die mit einer Abnahmegarantie werben.
Delgado muss 1000 Franken im Voraus zahlen. Abgemacht ist, dass die Reinigungsfirma die Wohnung putzt und bei der Wohnungsübergabe dabei ist. Zum Termin mit der Verwaltung erscheint die Reinigungsfirma nicht – trotz des Versprechens. Und sauber ist die Wohnung ebenfalls nicht. «Es war eine Katastrophe», beschreibt auch die zuständige Immobilienbewirtschafterin Tamara Jonen dem Beobachter den Zustand der Wohnung. «So etwas habe ich noch nie gesehen.» Und sie habe schon viele Wohnungsübergaben erlebt.
Vor dem Haus steht schon der Zügelwagen der neuen Mieterin. Jonen organisiert auf die Schnelle ein anderes Reinigungsunternehmen. Dieses verrechnet für die Arbeit weitere 810 Franken. «Das zeigt ja, in welchem Zustand die Wohnung war», so Jonen.
«Keine konkrete Mängelbeschreibung»
Jonen hilft der vorherigen Mieterin, weil deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Sie ruft bei Tiptop Cleaners an. Dort sagt man ihr, die Abnahmegarantie gelte für fünf Tage, die Firma könne also auch nach dem Übergabetermin noch nachreinigen. «Nach unserer Auffassung enthält das Abnahmeprotokoll hinsichtlich der Reinigung keine konkrete, prüffähige Mängelbeschreibung, sondern lediglich pauschale Angaben zur Nachreinigung», teilt Tiptop Cleaners auf Nachfrage des Beobachters mit. Zudem sei eine angebotene kostenlose Nachreinigung seitens der Verwaltung nicht ermöglicht worden.
Jonen hält dagegen: «Eine detaillierte Mängelbeschreibung muss ich nicht abgeben. Es reicht zu schreiben, in welchem Zimmer nachgereinigt werden muss.»
Wie sieht die Rechtslage aus? «Weil die Zeit sehr drängte und der Anbieter nicht zur Übergabe erschienen war, mussten Mieterin und Verwaltung damit rechnen, dass er auch nicht rechtzeitig nachbessern wird», sagt Beobachter-Juristin Nicole Müller. Deshalb sei es rechtens gewesen, direkt ein anderes Unternehmen zu engagieren. Die Folge: Maria Delgado schuldet Tiptop Cleaners nichts und kann das Geld zurückfordern.
«Keine Vorauszahlung leisten»
Die Immobilienverwalterin Jonen leitet die Betreibung gegen Tiptop Cleaners im Namen der Hauseigentümerschaft ein, da diese die Kosten für die Nachreinigung zunächst übernommen und der ehemaligen Mieterin anschliessend weiterverrechnet hat. Tiptop Cleaners bestreitet die Forderung und hat Rechtsvorschlag erhoben. Nun müsste die Mieterin vor die Schlichtungsbehörde ziehen, um an ihr Geld zu kommen. Ob sie das tun wird, ist offen.
Immobilienbewirtschafterin Jonen hält fest: «Ich würde Konsumentinnen und Konsumenten empfehlen, keine Vorauszahlung zu leisten und sich eine allfällige Abnahmegarantie schriftlich bestätigen zu lassen.» Ausserdem sollte ausdrücklich festgehalten sein, dass ein Vertreter des Reinigungsunternehmens bei der offiziellen Wohnungsübergabe anwesend ist.
- Tiptop Cleaners: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Tiptop Cleaners





