Wenn von häuslicher Gewalt die Rede ist, steht oft das schreckliche Ende im Fokus: der Femizid. Im Jahr 2024 wurden laut Bundesamt für Statistik 19 Personen innerhalb einer Partnerschaft getötet.

Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Statistik zeigt eine beunruhigende Zunahme schwerer Delikte im privaten Raum, wie Drohung, Beschimpfung oder Körperverletzung.

Vom Urlaubsflirt zum Albtraum

Genau diese Gewalt musste Anna Meier am eigenen Leib erfahren. Ihre Geschichte begann als Urlaubsflirt in Italien und endete am Kriminalgericht Luzern.

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Meier glaubte an die grosse Liebe, als sie Sorin Puglia (beide Namen sind geändert) kennenlernte. Jahrelang führten die beiden eine Fernbeziehung. Ende 2023 zog der heute 39-Jährige bei ihr ein. Doch statt zu einem Happy End entwickelte sich das gemeinsame Leben zum Albtraum.

Die Gewalt eskaliert

Anders als die beiden sich das vorgestellt hatten, fand Puglia nicht auf Anhieb einen Job. Er lebte auf ihre Kosten. Die Beziehung verschlechterte sich. Wie Meier später erzählte, begann ihr Freund immer mehr zu kiffen und wurde zunehmend aggressiv und kontrollierend. Es kam zu ersten Ohrfeigen – und mutmasslich um den Jahreswechsel 2023/2024 zum ersten grossen Zwischenfall.

Brauchen Sie Hilfe?

Wer häusliche Gewalt erlebt, findet Unterstützung bei der Opferhilfe Schweiz. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Bei akuter Gefahr: Wählen Sie den Polizeinotruf 117.

Laut Anklageschrift schlug Puglia seine Freundin gezielt auf Fussknöchel und Knie, später mit der Faust gegen Kopf und Wirbelsäule. Als sie am Boden lag, soll er ihr mit voller Wucht gegen das Schambein getreten haben. Dann soll er sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Trotz Gegenwehr und Schmerzen habe er weitergemacht und sie fixiert.

Terror per SMS

Meier trennte sich im April 2024 und flüchtete zu ihren Eltern. Doch Puglia habe sich monatelang geweigert, ihre Wohnung zu verlassen. Stattdessen soll er sie mit über 400 Nachrichten bombardiert und vielfach beschimpft haben.

Die Nachrichten, die dem Gericht vorliegen, wertete die Staatsanwaltschaft als eindeutige Drohungen. Im August 2024 schrieb er ihr gemäss Anklageschrift: «Du wirst eines langsamen Todes sterben, du Hure. Du wirst sehen, wie schmerzhaft es sein wird und du vor Schmerzen nicht einmal wirst schreien können.»

Mitte August soll er Meier, ihrem Vater und einem Bekannten aufgelauert haben – laut Anklage bewaffnet mit einer Gartenschere und einem Vorschlaghammer. Im Oktober erfolgte schliesslich seine Verhaftung.

Die Version des Angeklagten

Vor Gericht bestritt Puglia die Vergewaltigung und behauptete, die SMS seien «falsch interpretiert» worden. Die Todesdrohungen seien nur «hypothetisch» gemeint gewesen.

Das Kriminalgericht lässt jetzt diese Schutzbehauptungen nicht gelten. Die Aussagen des Opfers seien glaubhaft und detailreich, auch gestützt durch die Beobachtungen der Nachbarn, die beim lautstarken Streit an die Tür geklopft und nach dem Rechten gesehen hatten.

Puglia hingegen zeige keinerlei Einsicht oder Reue. Erschwerend kommt hinzu: Der Angeklagte ist vorbestraft, sass bereits in Italien wegen Gewalt- und Sexualdelikten in Haft.

Freiheitsstrafe und Landesverweis

Das Kriminalgericht sprach Puglia nun der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung, einfachen Körperverletzung, mehrfachen Drohung und des Hausfriedensbruchs schuldig, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten sowie eine Geldstrafe.

Zudem ordnete das Gericht eine Landesverweisung von zehn Jahren an, da der Rumäne keine nennenswerte Bindung zur Schweiz habe und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Berufung angemeldet hat. Bis zu einer endgültigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Es ist kein Einzelfall – Gewalt in den eigenen vier Wänden passiert jeden Tag. Dieser Fall zeigt, wie entscheidend das Umfeld sein kann: Das Eingreifen der Nachbarn war gelebte Zivilcourage – ein Signal, nicht wegzuschauen, wenn hinter der Tür nebenan das Leben zur Hölle wird.

Chatbot Rechtsberatung
Quellen
  • Kriminalgericht Kanton Luzern: Urteil Nr. 2O6 25 75
  • Bundesamt für Statistik: Häusliche Gewalt