Der Brief, der in der Weihnachtspost von Edith Hess* liegt, enthält keine warmherzigen Festtagsgrüsse. Schon der Absender lässt das erahnen: «Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Zivilabteilung». Es ist eine Zahlungsaufforderung, eingestreut unter Punkt 3 einer richterlichen Verfügung: «Die Klägerin hat bis am 14.1.2019 einen Kostenvorschuss von CHF 144'000.00 zu bezahlen.» Es ist der Eintrittspreis, damit das Gericht das von ihr angestrebte Haftpflichtverfahren überhaupt an die Hand nimmt.

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Für Edith Hess bedeutet das: Sie soll über die Festtage so viel Geld lockermachen, wie sie in viereinhalb Jahren verdient.

Dass die 35-Jährige nicht mehr Lohn erwirtschaftet, hängt mit der Materie zusammen, über die das Gericht urteilen soll. Hess kämpft mit den Folgen eines Verkehrsunfalls, den sie als Jugendliche erlitten hat. Die gesundheitlichen Einschränkungen haben sie auf ihrem Ausbildungsweg gebremst und später im beruflichen Fortkommen behindert. Heute verdient sie als Pflegerin im Schnitt 32'000 Franken pro Jahr.

Die hohe Zeit der Gutachter

Der Tag, der das Leben von Edith Hess in ein Davor und ein Danach unterteilt, liegt über 20 Jahre zurück. Im Herbst 1998 ist die 14-Jährige mit ihrem Mofa auf dem Nachhauseweg von der Schule. Beim Linksabbiegen wird sie von einem heranbrausenden Lastwagen erfasst. Sie erleidet unter anderem ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Hat die Töfflifahrerin korrekt eingespurt? Fuhr der LKW-Chauffeur zu dicht hinter ihr? Der genaue Unfallhergang bleibt diffus, ein Urteil des Berner Obergerichts akzeptieren beide Parteien nicht. Es beginnt die hohe Zeit der Gutachter.

Bald schon ist klar: Die Kopfverletzung hinterlässt irreversible Gesundheitsschäden. Gehirnfunktionen sind eingeschränkt, Edith Hess verliert den Geruchssinn Hochsensibler Geruchssinn Sie hat einen guten Riecher , es kommt zu Wesensveränderungen. Sie ist leicht reizbar und wenig belastbar. In beruflicher wie sozialer Hinsicht sind das gravierende Hypotheken, die sie bis an ihr Lebensende wird tragen müssen. Den bis heute aufgelaufenen und künftig zu erwartenden Schaden haben die Anwälte minutiös durchgerechnet: total 3,84 Millionen Franken.
 

«Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie dem Mittelstand der Zugang zum Recht verbaut wird.»

Rolf P. Steinegger, Anwalt

In all den Jahren sind sämtliche Bemühungen gescheitert, mit der Gegenseite einen aussergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Deshalb hat Edith Hess nun die Klage gegen die Haftpflichtversicherung des Lastwagenfahrers eingereicht. Nach der dicken Post vor Weihnachten stellt sich aber die Frage: Kann sie es sich überhaupt leisten, ihr Recht einzufordern?

Rolf P. Steinegger, dessen Berner Anwaltskanzlei den Fall Hess führt, ist ein alter Hase. Dass eine Einzelperson in einem Zivilprozess einen Vorschuss von 144'000 Franken bezahlen soll, ist ihm in seiner ganzen Laufbahn nicht untergekommen: «Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie dem Mittelstand der Zugang zum Recht verbaut wird.»

Massiv höhere Prozesskosten seit 2011

Schuld daran ist die Zivilprozessordnung (ZPO). Seit der Revision von 2011 sind die Gerichtskosten sprunghaft angestiegen. Vor allem werden sie vermehrt vom Staat auf die Rechtsuchenden überwälzt. Vor Gericht zu klagen Gerichtsverfahren So macht man kurzen Prozess ist seither für Normalverdiener ein untragbares Wagnis.

So bleiben grundlegende Rechtsansprüche auf der Strecke, befürchten Experten. Arnold Marti beispielsweise, früherer Oberrichter in Schaffhausen, rät vom Prozessieren ab, wenn der Streitwert unter 100'000 Franken liegt und die Erfolgsaussichten nicht eindeutig sind – zu riskant sei der finanzielle Hochseilakt angesichts von Gebühren, Vorschüssen, Parteientschädigungen, Anwalts- Streitfall Braucht es einen Anwalt? und Gutachterkosten.

Im Paket der Abschreckungen, die die ZPO Klägern in den Weg stellt, sind die Kostenvorschüsse die erste und oft höchste Hürde. Die Gerichte dürfen Anzahlungen bis zur Höhe der mutmasslichen Prozesskosten fordern. Im Gesetz ist das Instrument als «Kann»-Version eingetragen – in der Praxis sind solche Vorschüsse Standard geworden.

Im Fall von Edith Hess zeigt sich das überdeutlich. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau reizte die Möglichkeiten knallhart aus, ohne auf die wirtschaftliche Situation der Klägerin Rücksicht zu nehmen. Arnold Marti, der auch Titularprofessor an der Universität Zürich ist, beobachtet die Entwicklung mit Sorge. «Die Vorschusspflicht wird flächendeckend angewandt, sogar ohne Begründung, obwohl die Gerichte einen Ermessensspielraum hätten», sagt er in einem Interview mit der «NZZ».

Unfallopfer werden systematisch unter Druck gesetzt

Unfallopfer sitzen in der Patsche, denn alle ihre Handlungsoptionen haben Pferdefüsse. Wer sich fürs Prozessieren entscheidet, muss entweder sehr reich sein, um auch eine Niederlage vor Gericht verkraften zu können. Oder dann sehr arm, um die Bedingungen für die unentgeltliche Prozessführung zu erfüllen.

Wer weder das eine noch das andere ist, dafür aber zermürbt durch die lange Begutachtungsphase und finanziell ausgeblutet, wird dazu gedrängt, auf den Gang vor den Richter zu verzichten und in einen Vergleich einzuwilligen – selbst wenn er spärlich ausfällt. Haftpflichtversicherer nutzen die Situation gezielt aus Haftpflicht Wie die Versicherungs-Lobby Opfer ausbremst und bieten Unfallopfern systematisch tiefe Vergleichssummen an, klagen Anwälte von Geschädigten.

Prozessfinanzierung: Das Geschäft mit der Not

Genau in dieser Konstellation – niedriges Vergleichsangebot bei hoher Schadenssumme – kommen neue Player ins Spiel: Firmen, die ein Geschäft daraus machen, Zivilprozesse zu finanzieren. Edith Hess hat einen Vertrag mit einem solchen Finanzierer abgeschlossen. Für sie geht es um zu viel, um klein beizugeben. Die 144'000 Franken Vorschuss sind beim zuständigen Gericht fristgerecht eingegangen.

Ihre Dienstleistungen besingen die noch wenigen Anbieter von Prozessfinanzierung mit der gleichen Melodie. Sinngemäss: «Wir übernehmen Ihr Risiko, damit Sie auf berechtigte Forderungen nicht verzichten müssen.» Klingt edel und ist es bei einem negativen Urteil auch. Dann trägt der Prozessfinanzierer alle Verfahrenskosten.

Mit Edelmut allein lässt sich freilich kein Business machen. Wenn man vor Gericht siegt, ist es vorbei mit der Selbstlosigkeit. Dann schöpft die Finanzierungsfirma einen beträchtlichen Teil des Prozessgewinns ab, in der Regel 30 bis 35 Prozent. Falls das Unfallopfer Edith Hess mit seiner Haftungsklage im vollen Umfang durchkommt, wären das rund 1,25 Millionen Franken. Hess hätte dann zwar richterlich bestätigt, dass ihre Ansprüche berechtigt waren. Einen Drittel des Geldes, mit dem ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeglichen werden sollten, müsste sie aber gleich wieder abliefern. Kritiker der kommerziellen Prozessfinanzierung sprechen deshalb von einem Geschäft mit der Not.

Die Prozessfinanzierer reden indirekt mit

In der Schweiz steckt dieses Instrument noch in den Kinderschuhen. Der Zuger Jurist Marcel Wegmüller, ein hiesiger Pionier, schätzt, dass sich jährlich 20 bis 30 Private oder KMUs ihre Verfahren so bezahlen lassen. Damit es dazu kommt, müssen die Rahmenbedingungen stimmen: gute bis sehr gute Erfolgsaussichten sowie eine zahlungsfähige Gegenpartei. Zudem sind für Prozessfinanzierer nur Fälle mit einem Streitwert von mindestens 300'000 Franken interessant – ab dort, wo gängige Rechtsschutzversicherungen die Deckungsgrenze ziehen.

Wenn man Anwälte auf ihre neuen Mitstreiter anspricht, dominiert Skepsis. Wegmüller ortet den Grund für die Zurückhaltung im Umstand, «dass sich jetzt auch Dritte mit ihren Fällen beschäftigen. Das kann ein Unbehagen wecken, wir würden ihnen dreinfunken oder sie kontrollieren.» Doch die Anwälte könnten unabhängig agieren, versichert er. Mit ihnen bestehe kein Vertragsverhältnis Berufsgeheimnis Dürfen Anwälte & Co. ihr Schweigen brechen? , nur mit dem Kläger.

Das Kleingedruckte eines Prozessfinanzierungsvertrags, der dem Beobachter vorliegt, zeigt allerdings: Indirekt redet die Finanzierungsfirma sehr wohl ein Wörtchen mit bei der Fallführung. Es gibt eine ganze Palette von Einschränkungen. Sie untersagen dem Kläger etwa, ohne ausdrückliche Zustimmung einen Vergleich abzuschliessen, die Klage abzuändern oder weitere Rechtsmittel zu ergreifen. Wenn der Kunde seine Pflichten verletzt, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, und er muss alle eingesetzten Gelder zurückerstatten – auf der Erfolgsbeteiligung bei einem allfälligen Prozesserlös besteht der Finanzierer aber gleichwohl. Pferdefüsse auch hier.

Die Hilfe vom Bundesrat

Marcel Wegmüller, der Vorreiter des Modells, macht keinen Hehl daraus, dass die ZPO-Revision, die das Prozesskostenrisiko für die Kläger viel grösser machte, der kommerziellen Finanzierung überhaupt erst den Weg geebnet hat: «Das hilft uns.»

Nun kündigt sich von höchster Stelle noch mehr Unterstützung an. Der Entwurf, in dem der Bundesrat Anpassungen der ZPO für Kostenerleichterungen anstösst, schlägt zugleich eine neue Informationspflicht vor. Danach sollen die Gerichte die Kläger ausdrücklich auf das Angebot der Prozessfinanzierung hinweisen. Mehr Gratiswerbung geht nicht.

Zivilprozessordnung (ZPO): So sollen die Kosten sinken. Vielleicht.

Im Frühling 2018 hat der Bundesrat Vorschläge vorgelegt, um die Zivilprozessordnung (ZPO) anzupassen. Die folgenden Punkte setzen bei der Problematik des hohen finanziellen Risikos an:

  • Um die Hürden beim Zugang zum Gericht abzubauen, sollen die Prozesskostenvorschüsse halbiert werden.
  • Für das Inkasso der Gerichtskosten sollen sich die Gerichte künftig nur noch an die unterliegende Partei halten. Heute liegt es an den obsiegenden Klägern, diese Kosten von der Gegenseite einzutreiben. Falls sie zahlungsunfähig ist, müssen die Prozessgewinner selber dafür aufkommen.
  • Die Prozesskosten variieren von Kanton zu Kanton stark. Trotzdem soll nicht in die kantonale Tarifhoheit eingegriffen werden.


In der Vernehmlassung fand die Stossrichtung der Reform mehrheitlich Zustimmung – mit der üblichen Streuung je nach Interessenlage. So stehen die Kantone Kostenerleichterungen für die Kläger kritisch gegenüber, weil sie Mehrkosten für sich befürchten. Für klägerfreundliche Organisationen wie die Demokratischen Juristen gehen die Vorschläge dagegen zu wenig weit. Der Verein fordert, dass die Prozesskosten insgesamt nicht mehr als 15 Prozent des Streitwerts vor erster Instanz betragen dürfen.

Die Botschaft des Bundesrats ist auf Mitte Jahr zu erwarten, danach geht das Geschäft ins Parlament. Wann die Änderungen allenfalls in Kraft treten, ist offen.

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Dani Benz, Ressortleiter
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