Eine unentgeltliche Rechtsauskunft ist qualitativ nicht dasselbe wie eine umfassende Beratung. Vielmehr können Ratsuchende in kurzen Besprechungen erste Auskünfte zu Rechtsfragen einholen, einfache Rechtsprobleme aus dem Alltag oder die Weiterleitung an die zuständige Behörde/Stelle bei komplexeren Fragen klären.

Schweizerischer Anwaltsverband

In den meisten Kantonen betreiben die kantonalen Anwaltsverbände Rechtsauskunftsstellen. Die Mitglieder des Verbandes erteilen unentgeltlich oder gegen Entrichtung einer bescheidenen Gebühr Rechtsberatung. Ohne Voranmeldung können Sie sich im persönlichen Gespräch in der Rechtsauskunftsstelle beraten lassen. In der Regel stehen dafür 15 bis 30 Minuten zur Verfügung. In einigen Kantonen können Rechtsfragen telefonisch gestellt werden. Die Liste der kantonalen Rechtsauskunftsstellen findet man unter sav-fsa.ch.

Gemeinden

Viele Gemeindeverwaltungen haben Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die Rechtsauskunft brauchen. Oder sie subventionieren gar Vollzeitberatungsstellen. In der Regel ist die erste Konsultation unentgeltlich. Konsultieren Sie die Website der jeweiligen Gemeinde oder fragen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtkanzlei an.

Ausgleichskassen

Für Fragen der Altersvorsorge sind die Ausgleichskassen der Kantone zuständig. Die Adressen finden Sie unter ahv-iv.ch.

Pensionskasse

Der Verein BVG Auskünfte bietet am ersten Mittwoch im Monat an verschiedenen Standorten in der Schweiz unentgeltliche Beratungen an.

Senioren und Jugendliche

Für ältere Menschen und deren Angehörige beraten Sozialarbeitende der Pro Senectute ihre Mitglieder auch in Fragen des Sozialversicherungsrechts, Erbrechts und des Erwachsenenschutzrechts. Auch Pro Juventute berät Jugendliche und junge Eltern bei Fragen in Zusammenhang mit den Sozialversicherungen und in Lebensfragen, die Waisen und Witwen betreffen können.

Sozialhilfe

Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS berät und vertritt Armutsbetroffene in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten vor Gericht. Jeden Montag und Mittwoch betreibt die UFS ein Beratungstelefon bei Fragen zur Sozialhilfe und Problemen mit dem Sozialamt. Die Schwestern-Organisation Actio Bern hat im Mai 2019 ihre Beratungstätigkeit aufgenommen und unterstützt ebenso Armutsbetroffene.

Gerichte

Rechtsberatungsstellen führen auch viele Bezirks- und Arbeitsgerichte. Siehe die Websites der Kantone und Gerichte.

Berufsverbände

Die meisten Berufsverbände gewähren ihren Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung.

Erwachsenen- und Kinderschutzrecht

Betroffene und Angehörige einer fürsorgerischen Unterbringung Fürsorgerische Unterbringung In die Klinik – und dann? sowie einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die nicht mehr weiter wissen, erhalten bei der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) eine telefonische Beratung in diesen Fragen.

Umgang mit der Kesb

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Die Kesb will etwas mit Ihnen klären? 3 Tipps von Beobachter-Experte Walter Noser (Aufzeichnung vom 27.9.2017).
Quelle: Beobachter Bewegtbild

Gewerkschaften

Mitglieder einer Gewerkschaft haben Anspruch auf Rechtsschutz und -beratung, wenn sie im Arbeitsverhältnis Probleme bekommen. Manchmal erstreckt sich der Schutz bis auf Gerichtsprozesse. 

Frauenzentralen

In der Schweiz existieren 17 Frauenzentralen. Jede dieser Frauenzentralen ist eine eigenständige Organisation mit unterschiedlicher Ausrichtung und unterschiedlichem Aufgabenbereich. Einige der Frauenzentralen bieten unentgeltliche Rechtsberatung. Die Liste mit Links zu den einzelnen Zentralen findet sich auf der Website frauenzentrale.ch.

Mietfragen

Die Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtsachen Teures Wohnen Höhere Miete? So wird geschlichtet erteilen unentgeltlich Rechtsauskunft. Welche für Sie zuständig ist und wann die Sprechstunde stattfindet, finden Sie unter mietrecht.ch. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV) unterhält ebenfalls Rechtsberatungsstellen – für MV-Mitglieder ist die Beratung kostenlos – sowie Hotlines, zu finden unter: mieterverband.ch

Vorsicht: Verwechseln Sie den Mieterinnen- und Mieterverband nicht mit dem Mieterschutz Schweiz, vor dem der Beobachter bereits mehrmals warnte Fragwürdiges Geschäftsmodell Abo-Fallen trotz Verurteilung: Vorsicht vor dem Mieterschutz! .

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Die Mitgliedschaft beim Hauseigentümerverband beinhaltet bei allen Sektionen das Recht auf eine kostenlose telefonische Rechtsauskunft. Darüber hinaus bieten die Sektionen je nach Struktur und Grösse der jeweiligen Sektion des HEV ihren Mitgliedern weitere Beratungsmöglichkeiten an: hev-schweiz.ch.

Mitglieder von casafair werden individuell in allen Fragen rund um Haus und Wohnen beraten: vom Mietrecht über Finanzierung bis zu energetischen Sanierungen und der Behebung von Baumängeln. Kurzberatungen sind für Mitglieder kostenlos. Weitere Informationen auf casafair.ch

Und auch der Schweizer Stockwerkeigentümerverband bietet seinen Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte an: stockwerk.ch

Patientenorganisation

Die Beratungszentren der Patientenorganisation Schweiz findet man unter spo.ch. Im Mitgliederbeitrag ist eine Patienten-Rechtsschutzversicherung inbegriffen. Anwalts- und Gerichtskosten werden bis zu 250'000 Franken pro Haftpflichtfall übernommen.

Behindertenorganisationen

Inclusion Handicap bietet Rechtsberatung für Menschen mit Behinderungen sowie für deren Angehörige unter inclusion-handicap.ch an, egal von welcher Art die Behinderung ist. Der Rechtsdienst von procap.ch unterstützt, gegen Bezahlung eines Mitgliedsbeitrags, ebenfalls Menschen mit Behinderung und berät rund um das Thema Invalidität. Des Weiteren setzt sich proinfirmis.ch für Hilfsbedürftige mit einem Handicap und für deren Angehörige ein.

UP Rechtsberatung bietet unter rechtsberatung-up.ch ein kostengünstiges Angebot für die Erstberatung in allen Belangen betreffend Unfall, Personenhaftpflicht, Patientenrecht, Sozialversicherungen, Krankentaggeldversicherung für 100 Franken. Es beraten zwei spezialisierte Anwälte während 45 Minuten. Das Angebot ist für diese Belange spezialisierter als dasjenige des Schweizerischen Anwaltverbandes. Die UP kann man auch für die Beratung oder Ersteinschätzung im Patientenrecht nutzen.

Banken und Versicherungen

Auch Banken und Versicherungen verfügen über unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen. So kann bei Beschwerden gegen Banken der Schweizerische Bankenombudsman und für Versicherungen der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva kontaktiert werden.

Opferhilfe

Über opferhilfe-schweiz.ch bietet die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren für Opfer von Straftaten eine Liste mit Adressen der kantonalen Opferberatungsstellen, die bei der psychologischen und sozialen Verarbeitung, aber auch bei der rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzung Hilfe anbieten.

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