Eine unentgeltliche Rechtsauskunft ist qualitativ nicht dasselbe wie eine umfassende Beratung. Vielmehr können Ratsuchende in kurzen Besprechungen erste Auskünfte zu Rechtsfragen einholen, einfache Rechtsprobleme aus dem Alltag oder die Weiterleitung an die zuständige Behörde/Stelle bei komplexeren Fragen klären.
Schweizerischer Anwaltsverband
In den meisten Kantonen betreiben die kantonalen Anwaltsverbände Rechtsauskunftsstellen. Die Mitglieder des Verbandes erteilen unentgeltlich oder gegen Entrichtung einer bescheidenen Gebühr Rechtsberatung. Ohne Voranmeldung können Sie sich im persönlichen Gespräch in der Rechtsauskunftsstelle beraten lassen. In der Regel stehen dafür 15 bis 30 Minuten zur Verfügung. In einigen Kantonen können Rechtsfragen telefonisch gestellt werden. Die Liste der kantonalen Rechtsauskunftsstellen findet man unter www.sav-fsa.ch.
Gemeinden
Viele Gemeindeverwaltungen haben Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die Rechtsauskunft brauchen. Oder sie subventionieren gar Vollzeitberatungsstellen. In der Regel ist die erste Konsultation unentgeltlich. Konsultieren Sie die Website der jeweiligen Gemeinde oder fragen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtkanzlei an.
Ausgleichskassen
Für Fragen der Altersvorsorge sind die Ausgleichskassen der Kantone zuständig. Die Adressen finden Sie unter www.ahv.ch.
Für alle rechtlichen Fragen: Guider
Stehen Sie vor einem rechtlichen Problem und wissen nicht, wie weiter? Guider, die digitale Rechtsberatung des Beobachters, bietet über 4000 Fachartikel inklusive praktischer Mustervorlagen und Checklisten. Wir unterstützen Sie. Schnell und kompetent. Online oder per Telefon.
Was ist Guider?
Das bietet Ihnen Guider!
Pensionskasse
Der Verein BVG Auskünfte bietet am ersten Mittwoch im Monat an verschiedenen Standorten in der Schweiz unentgeltliche Beratungen an.
Senioren und Jugendliche
Für ältere Menschen und deren Angehörige beraten Sozialarbeitende der Pro Senectute ihre Mitglieder auch in Fragen des Sozialversicherungsrechts, Erbrechts und des Erwachsenenschutzrechts. Auch Pro Juventute berät Jugendliche bei Fragen in Zusammenhang mit den Sozialversicherungen und in Lebensfragen, die Waisen und Witwen betreffen können.
Sozialhilfe
Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS berät und vertritt Armutsbetroffene in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten vor Gericht. Jeden Montag und Mittwoch betreibt die UFS ein Beratungstelefon bei Fragen zur Sozialhilfe und Problemen mit dem Sozialamt. Die Schwestern-Organisation Actio Bern hat im Mai 2019 ihre Beratungstätigkeit aufgenommen und unterstützt ebenso Armutsbetroffene.
Gerichte
Rechtsberatungsstellen führen auch viele Bezirks- und Arbeitsgerichte. Siehe die Websites der Kantone und Gerichte.
Berufsverbände
Die meisten Berufsverbände gewähren ihren Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung.
Erwachsenen- und Kinderschutzrecht
Betroffene und Angehörige einer fürsorgerischen Unterbringung sowie einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die nicht mehr weiter wissen, erhalten bei der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) eine telefonische Beratung in diesen Fragen.
Umgang mit der Kesb – 3 Tipps
Die Kesb will etwas mit Ihnen klären? Wir haben 3 Tipps für Sie.
Gewerkschaften
Auch Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Rechtsschutz und Rechtsberatung. Der Rechtsschutz deckt die Kosten für Anwältin oder Anwalt , Expertise und Gerichtsverhandlung. Er besteht für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit beruflichen und gewerkschaftlichen Tätigkeiten oder mit den Sozialversicherungen. Siehe Website des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes unter www.sgb.ch.
Frauenzentralen
In der Schweiz existieren 17 Frauenzentralen. Jede dieser Frauenzentralen ist eine eigenständige Organisation mit unterschiedlicher Ausrichtung und unterschiedlichem Aufgabenbereich. Einige der Frauenzentralen bieten unentgeltliche Rechtsberatung. Die Liste mit Links zu den einzelnen Zentralen findet sich auf der Website www.frauenzentrale.ch
Mietfragen
Die Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtsachen erteilen unentgeltlich Rechtsauskunft. Welche für Sie zuständig ist und wann die Sprechstunde stattfindet, finden sie unter www.mietrecht.ch. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV) unterhält ebenfalls Rechtsberatungsstellen – für MV-Mitglieder ist die Beratung kostenlos – sowie Hotlines, zu finden unter: www.mieterverband.ch
Hauseigentümer
Die Mitgliedschaft beim Hauseigentümerverband beinhaltet bei allen Sektionen das Recht auf eine kostenlose telefonische Rechtsauskunft. Darüber hinaus bieten die Sektionen je nach Struktur und Grösse der jeweiligen Sektion des HEV ihren Mitgliedern weitere Beratungsmöglichkeiten an: www.hev-schweiz.ch.
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Bei Problemen mit der Registrierung steht der Kundenservice zur Verfügung (Tel. 058 269 25 04). Eine Anleitung finden Sie auch hier zum Runterladen (PDF, 512 KB) und Ausdrucken.
Der Gratiszugang zu allen Guider-Inhalten ist jeweils möglich bis zum letzten Tag, an dem das Heft-Abo gültig ist. Wenn das Abo rechtzeitig verlängert wird, ist auch der Zugang nahtlos gewährleistet.
Patientenorganisation
Die Beratungszentren der Patientenorganisation Schweiz findet man unter www.spo.ch. Im Mitgliederbeitrag ist eine Patienten-Rechtsschutzversicherung inbegriffen. Anwalts- und Gerichtskosten werden bis zu CHF 250'000 pro Haftpflichtfall übernommen.
Behindertenorganisationen
Inclusion Handicap bietet Rechtsberatung für Menschen mit Behinderungen sowie für deren Angehörige unter www.inclusion-handicap.ch an, egal von welcher Art die Behinderung ist. Der Rechtsdienst von www.procap.ch unterstützt ebenfalls Menschen mit Behinderung und berät rund um das Thema Invalidität. Des Weiteren setzt sich www.proinfirmis.ch für Hilfsbedürftige mit einem Handicap und für deren Angehörige ein.
Banken und Versicherungen
Auch Banken und Versicherungen verfügen über unentgeltliche Rechtsauskunftstellen. So kann bei Beschwerden gegen Banken der Schweizerische Bankenombudsman und für Versicherungen der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva kontaktiert werden.
Opferhilfe
Auf der Website der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren finden Opfer von Straftaten eine Liste mit Adressen der kantonalen Opferberatungsstellen, die bei der psychologischen und sozialen Verarbeitung, aber auch bei der rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzung Hilfe anbieten.
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