28’000 Franken Vorschuss – und plötzlich fordert der Anwalt fast nochmals so viel
Für eine Aargauerin wird das Eheschutzverfahren zum finanziellen Desaster. Doch das Bundesgericht statuiert nun ein klares Exempel: Wer als Rechtsvertreter über das Geld schweigt, wird gebüsst.

Veröffentlicht am 4. Juni 2026 - 13:17 Uhr

Anwältinnen müssen ihre Klienten von sich aus periodisch über die Kosten informieren.
Stellen Sie sich vor, Sie stecken mitten in einem emotionalen Eheschutzverfahren. Es geht um die Trennung, vielleicht sogar um die Obhut der Kinder und um die Frage, wer in der Wohnung bleiben darf. Zum Glück haben Sie einen Anwalt an ihrer Seite. Sie vertrauen ihm, dass er das Beste für Sie herausholt.
Und das tut er vielleicht auch. Doch dann liegt sie plötzlich da: die Anwaltsrechnung. Ein Schock in Zahlen. Die Kosten sind explodiert, weit über die bereits bezahlten Vorschüsse hinaus. Genau das erlebte eine Frau aus dem Kanton Aargau. Dass das Verfahren nicht gerade billig wird, wusste sie. Denn sie zahlte ihrem Anwalt bereits Vorschüsse in der Höhe von 28’000 Franken. Die Schlussrechnung, die etwas später ins Haus flatterte, erwischte sie trotzdem eiskalt. Rund 51’000 Franken standen da auf dem Papier.
Der Rüffel der Anwaltskommission
Die Klientin zeigte ihn bei der kantonalen Anwaltskommission an. Und die findet: Der Jurist habe gegen die Berufsregeln verstossen, indem er seine Klientin ungenügend über die aufgelaufenen Kosten informierte. Deshalb brummte sie ihm eine Busse von 2000 Franken auf, neben den Kosten für das disziplinarische Verfahren. Das wollte der Advokat nicht auf sich sitzen lassen. Er zog bis vor das Bundesgericht.
Der Streit um das Telefonat
Seine Verteidigung: Er habe die Frau im Jahr 2023 zweimal telefonisch über den aktuellen Zwischenstand orientiert. Er habe dazu sogar entsprechende Notizen in den Akten gemacht. Die Klientin sah das anders. Gespräche über das Geld hätten nie stattgefunden.
Wer am Telefon nun die Wahrheit sagte, liess das Bundesgericht letztlich offen. Denn das eigentliche Problem lag in der entscheidenden Schlussphase des Mandats. Bereits Ende November 2023 lag das Honorar bei rund 38’000 Franken. Damit überstieg es die geleisteten Vorschüsse bereits um mehr als einen Drittel. In den folgenden drei Monaten bis zur finalen Abrechnung kamen noch einmal 13’000 Franken dazu. In dieser kritischen Phase verlor der Anwalt kein einziges Wort über das Geld.
Beim Honorar im Dunkeln lassen? Nicht erlaubt
Das Bundesgericht hält fest: Das Gesetz verlangt von einer Anwaltsperson eine unaufgeforderte und periodische Information über die Kosten. Das ist kein netter Kundenservice, sondern Berufspflicht. Nur wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, haben Klienten die Chance, rechtzeitig die Reissleine zu ziehen. Nur so können sie entscheiden, ob sie das Mandat einschränken oder beenden wollen.
Eine Anwältin kann bei juristischen Fragen hilfreich sein. Doch wie findet man den richtigen Anwalt für das entsprechende Rechtsgebiet? Wie hoch sind die Kosten? Mit einem Beobachter-Abo erhalten Sie mit dem Merkblatt «Meine Anwältin – mein Anwalt» Tipps für den Umgang mit Rechtsvertreterinnen.
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold
Der Anwalt wusste zudem genau, dass seine Klientin finanziell am Anschlag war und Geld für den Hauskauf brauchte. Unter diesen Umständen hätte er seine Mandantin umso mehr darüber informieren müssen, dass es noch teurer wird. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Der Anwalt bleibt also nicht nur auf seiner Busse und den Kosten für das Disziplinarverfahren sitzen, sondern muss nun auch noch 2000 Franken Bundesgerichtskosten zahlen. Das Urteil zeigt: Anwälte müssen von sich aus über die Finanzen reden. Wer zu lange schweigt, verletzt die Berufsregeln. Die hohe Anwaltsrechnung ist damit aber noch nicht automatisch vom Tisch. Das heisst: Sie ist grundsätzlich geschuldet. Womöglich hat man aber etwas bessere Karten, wenn man sie anficht.
- Freie Honorarwahl: Anwaltskosten sind Verhandlungssache. Üblich ist ein Stundenlohn. Normalerweise liegt er zwischen 250 und 500 Franken. Stattdessen kann man aber auch eine Pauschale, ein Kostendach oder einen tieferen Ansatz mit Erfolgsprämie vereinbaren.
- Vorschuss: Die meisten Anwälte verlangen einen Kostenvorschuss, bevor sie mit ihrer Arbeit loslegen. Dieser darf nicht komplett über das Ziel hinausschiessen, sondern muss verhältnismässig sein.
- Recht auf Transparenz: Anwältinnen müssen von sich aus über die Kosten aufklären – am Anfang und periodisch während des laufenden Mandats. Ihre Klienten dürfen jederzeit eine detaillierte Rechnung verlangen.
- Zoff um die Rechnung: Wenn die Anwältin Mitglied im kantonalen Anwaltsverband ist, hilft die Honorarkommission. Die erste Einschätzung ist meist gratis – am besten fragt man aber vorher rasch nach. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet am Ende das Zivilgericht.
- Bundesgericht: Urteil vom 22. April 2026 (2C_520/2025)
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte: Berufsregeln




