Die Geschichte erregte Aufsehen, als der Beobachter diesen April erstmals darüber berichtete: Anfang 2025 entging die Baslerin Saskia Leber zweimal einer Vergewaltigung, danach stellte der Täter ihr und ihren Kindern nach. Später beging er Suizid. Erst nachträglich erfuhr Leber vom ganzen Gewaltpotenzial des einschlägig vorbestraften Mannes, der sich ihre emotionale Nähe durch ein Lügenkonstrukt erschlichen hatte.

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Seither ringt die heute 38-Jährige an verschiedenen Fronten darum, dass man ihr vorbehaltlos glaubt und sie als Opfer anerkennt. Für ihre Hartnäckigkeit wurde Saskia Leber für den diesjährigen Prix Courage des Beobachters nominiert.

Mitverantwortung wegen intimer Nachrichten?

Eine der Kampfzonen betrifft den Anspruch auf Genugtuung gemäss Opferhilfegesetz. Das dafür zuständige Amt für Sozialbeiträge lehnte im letzten Herbst Lebers Gesuch ab: «Die Opfereigenschaft wird verneint.» Die kantonale Behörde hatte aus ihrem intensiven Chat mit dem vermeintlichen Freund herausgelesen, sie habe sich zu wenig deutlich vom Täter abgegrenzt.

Eine Argumentation, die Saskia Leber bis heute empört. «Nur weil wir uns auch über intime Dinge ausgetauscht haben, kann man das doch nicht zur Einladung zu sexualisierter Gewalt umdeuten», sagt sie.

Grenzen klar gezogen

Jetzt hat das Appellationsgericht Basel-Stadt ihren Rekurs gegen den Entscheid des Amts behandelt – und ihn teilweise gutgeheissen. In wesentlichen Punkten kommt das Gericht zu anderen Schlüssen als die Vorinstanz. Was den zweiten, besonders gravierenden Vergewaltigungsversuch anbelangt, «erscheint aufgrund der konstanten und lebensnahen Aussagen der Rekurrentin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt, dass es am 28. Januar 2025 zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein muss», heisst es im Urteil. Für den ersten Vorfall, knapp drei Wochen davor, fällt die Rekonstruktion der Geschehnisse für die Richter hingegen weniger eindeutig aus.

«Für mich zählt vor allem, dass offiziell anerkannt wird, was mir passiert ist.»

Saskia Leber

In der Herleitung des Entscheids setzt sich auch das Appellationsgericht mit dem mitunter sehr persönlichen Chat zwischen Opfer und Täter auseinander. Hervorgehoben wird dabei, dass Saskia Leber die Grenzen konsequent abgesteckt habe. Mehrfach habe sie dem Mann geschrieben, dass es ihr nur um Freundschaft gehe, eine sexuelle Beziehung hingegen nicht in Frage komme.

«Endlich schwarz auf weiss»

Obwohl sie nur einen Teilerfolg erzielt hat, ist Saskia Leber «sehr glücklich» mit dem Entscheid des Gerichts. «Für mich zählt vor allem, dass erstmals offiziell anerkannt wird, was mir passiert ist», sagt sie. «Mir fällt eine Last vom Herzen, dies endlich schwarz auf weiss zu haben.»

Mit der teilweisen Gutheissung des Rekurses geht die Angelegenheit nun zurück ans Amt für Sozialbeiträge, das die Genugtuungsforderung neu beurteilen muss. Das Urteil des Appellationsgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Beschwerdefrist läuft bis Ende September.

Quellen
  • Appellationsgericht Kanton Basel-Stadt: Urteil vom 31. August 2026
  • Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt: Ablehnender Entscheid betreffend Ausrichtung Genugtuung
  • Rekurs von Saskia Leber gegen den Entscheid des Amts für Sozialbeiträge Basel-Stadt