Trotz Vorwurf von Todesdrohungen: St. Galler Bauer aus Haft entlassen
Ein St. Galler Bauer soll mit mehreren Toten gedroht haben und kam deshalb in Haft. Doch das Bundesgericht entscheidet, dass er freigelassen werden muss.

Veröffentlicht am 10. März 2026 - 16:41 Uhr

Bereits im vergangenen Sommer eskalierte ein Streit auf dem Bauernhof: Lukas Bischof und sein Bruder gingen gemäss Polizeirapport aufeinander los (Symbolbild).
Es begann mit einer Kontrolle auf einem Bauernhof im Kanton St. Gallen. Am 11. Dezember 2025 besuchte Maria Scherrer, eine Mitarbeiterin des Veterinäramts, den Hof von Lukas Bischof. Im Bundesgerichtsurteil ist zu lesen, dass sie massive Missstände bei der Tierhaltung entdeckte. Sie drohte damit, die Tiere zu beschlagnahmen, übergab die Verantwortung aber vorerst an die Eltern des Bauern.
Für Bischof war dies ein massiver Eingriff in seine Existenz. Alle Namen haben wir in diesem Artikel geändert. Der Bauer steckt in einer Abwärtsspirale aus Schulden und familiären Konflikten. Einen Tag nach der Kontrolle eskalierte die Situation.
Die Wut kochte über
In einem heftigen Streit mit seinen Eltern soll er ihnen gegenüber angekündigt haben: Wenn die Beamtin wieder auftauche, werde sie nicht mehr lebend davonkommen – er werde sie in die Jauchegrube werfen. Damit nicht genug: Nach dem Streit soll er den Notruf angerufen und am Telefon gesagt haben, dass es drei Tote geben werde.
Die Behörden fackelten nicht lange. Sie nahmen Bischof am selben Tag fest. Man befürchtete, dass er die Tat tatsächlich begeht.
Bischof wehrte sich gegen die Haft. Er gab an, er habe die Drohung nicht ernst gemeint. Er habe mit den Aussagen schlicht Frust ablassen wollen. Auch dass es drei Tote geben werde, habe er nur so gesagt. Die Zahl Drei sei ihm einfach spontan eingefallen.
Sicher hinter Gittern oder zu Unrecht eingesperrt?
Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen fand die Aussagen Bischofs nicht glaubhaft und wies seine Beschwerde ab. Sie stufte die Aussagen als klare Todesdrohung ein. Sie ging davon aus, dass Bischof mit den drei Toten einen erweiterten Suizid mit seinen Eltern meinte.
Für die St. Galler Justiz war zudem bedeutend, dass auch sein Umfeld ihn als unberechenbar beschrieb. Neben Maria Scherrer sagte auch seine Mutter aus, dass sie Angst vor ihm hat. Sein Bruder gab an, man könne nicht mehr sagen, was er nur androhe und was er wirklich tue. Bereits im Juli 2025 soll ein Streit um den Hof massiv eskaliert sein. Damals gingen laut Polizeirapport Lukas Bischof und sein Bruder aufeinander los, würgten sich und verletzten sich gegenseitig mit Holz- und Eisenpfosten.
Kontrollen mit Polizeischutz
Das Bundesgericht sieht den Fall nüchterner. Damit jemand wegen Ausführungsgefahr in Haft bleibt, muss eine sehr ungünstige Prognose vorliegen. Die Gefahr muss akut und unmittelbar sein. Die Richter in Lausanne stellten fest, dass der Bauer keine Waffen besitzt und bislang nur innerhalb der Familie handgreiflich war. Gegenüber Fremden verhielt er sich bisher weniger aufbrausend. Auch für künftige Kontrollen gebe es eine Lösung: Die Polizei kann die Beamtin einfach begleiten.
Weil keine akute Gefahr für Drittpersonen besteht, muss Bischof aus der Haft entlassen werden. Der Bauer kehrt also auf seinen Hof zurück – unter der Beobachtung der Behörden, aber in Freiheit. Er bekommt nun die Chance, seine Probleme friedlich zu lösen. Das Strafverfahren gegen ihn wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden läuft derweil noch. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung.
- Bundesgericht: Urteil 7B_123/2026 vom 13. Februar 2026




