Verkehrsbetriebe sollen auf Anzeigen gegen Schwarzfahrer verzichten
Schweizer Gefängnisse sind voll. Wer Bussen nicht bezahlt, landet hinter Gittern. Weil die Politik nicht handelt, will ein Verein Inhaftierte nun freikaufen und die Verkehrsbetriebe in die Pflicht nehmen.

Veröffentlicht am 5. März 2026 - 17:12 Uhr

Vom ÖV-Zuschlag über die Busse ins Gefängnis: 43,6 Prozent der Gefängniseintritte waren 2024 Ersatzfreiheitsstrafen der Busse.
Die Schweizer Gefängnisse platzen aus allen Nähten. In vielen Kantonen liegt die Belegung bei über 100 Prozent. Experten und Politikerinnen schlagen deswegen vor, Gesetze zu streichen oder Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Das Parlament ist anderer Meinung.
Wer ohne Billett ÖV fährt, erhält einen Zuschlag. Wer diesen trotz Mahnungen nicht bezahlt, kann betrieben werden. Wiederholtes Schwarzfahren kann über eine Anzeige zu einer strafrechtlichen Busse führen. Wer auch diese nicht bezahlen kann, dem droht eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Das Resultat: Fast jeder zweite Neueintritt in ein Gefängnis resultiert aus einer nicht bezahlten Busse.
«Wir erwarten, dass die ÖV-Branche sich dieser Diskussion stellt und ihre Praxis anpasst.»
Basil Weingartner vom Freiheitsfonds Schweiz
Eine Motion forderte, dass kleine Übertretungen nicht mehr hinter Gitter führen. Der Nationalrat lehnte die Motion vor wenigen Tagen jedoch deutlich ab – mit 115 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Gegner argumentieren: Wer seine Bussen nicht bezahlt, müsste dann keine Strafe mehr fürchten. Vor dem Gesetz müssten alle gleich sein – egal, ob arm oder reich.
Verein nimmt ÖV-Branche in die Verantwortung
Für den Verein Freiheitsentzugskritik ist das eine bittere Enttäuschung, zumal sich der Nationalrat auch gegen den Willen des Bundesrats entschied. «Dass weiterhin Jahr für Jahr rund 5000 Menschen wegen Armut ins Gefängnis gesperrt werden, ist ein No-Go», kritisiert der Verein in einer Medienmitteilung. Mit dem Projekt «Freiheitsfonds Schweiz» und der Petition «Kein Gefängnis für Armut!» fordert der Verein von Verkehrsbetrieben, künftig auf Strafanzeigen zu verzichten, wenn sie Personen ohne ÖV-Billett kontrollieren.
«Wir erwarten, dass die ÖV-Branche sich dieser Diskussion stellt und ihre Praxis anpasst», sagt Basil Weingartner vom Freiheitsfonds Schweiz zum Beobachter. Die heutige Vorgehensweise verursache hohe Kosten und überlaste die Gefängnisse.
Regeln sind Regeln
Die ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass verweist auf das Regelwerk. Darin steht zwar, was beim Reisen ohne gültiges Billett geschieht, aber nicht, ab wann es eine Anzeige gibt – das entscheiden die jeweiligen Verkehrsbetriebe selbst.
Die BLS AG betreibt oder zeigt Personen je nach Bonität an, wenn diese Rechnungen nicht innerhalb von 80 Tagen bezahlen, hält die Medienstelle des Unternehmens fest. Die BLS entscheidet selbst, ob sie in Härtefällen entgegenkommt. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zeigt Personen bei Wiederholungsfällen oder bei Betrug an, teilt die Kommunikationsstelle des Verbunds mit. Der ZVV biete bei Bedarf Ratenzahlungen oder Fristerstreckungen an. Dafür müssen sich Betroffene aber rechtzeitig melden.
Zur Forderung von «Freiheitsfonds Schweiz» nehmen weder die Branchenorganisation noch die Verkehrsbetriebe – darunter die SBB, die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) sowie die erwähnten BLS und ZVV – Stellung.
Gemeinnützige Arbeit ist keine Alternative
Der Verein sammelt zusätzlich zur Petition in den nächsten Monaten Geld, um Inhaftierte freizukaufen. Weingartner hofft auf einen sechsstelligen Betrag, um mehrere Hundert Bussen übernehmen zu können und damit möglichst viele Gefängnisaufenthalte zu verhindern.
Von der Idee, Ersatzfreiheitsstrafen in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln, hält der Verein wenig. Der Vorschlag stammt aus einem Beobachter-Interview mit einem Strafvollzugsexperten. Auch so bestrafe man Armut auf fragwürdige Weise, meint Weingartner.
Dem Verein ist bewusst, dass bei Menschen ohne jegliche Mittel auch Strafzuschläge oder Betreibungen oft ins Leere laufen. Eine einfache Antwort auf diesen Umstand hat man zwar nicht, doch an der Grundhaltung ändert das nichts: Armut dürfe kein Grund sein, die Freiheit zu verlieren.
Wo ziehen Sie die Grenze? Muss das Gesetz gnadenlos für alle gelten? Braucht es für Bagatellen wie Schwarzfahren zwingend Alternativen zum Gefängnis? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren!
- Motion 25.3638 von Jessica Jaccoud: Ersatzfreiheitsstrafen. Für eine zielgerichtete Reform
- Medienmitteilung: Freiheitsfonds gegen Ersatzfreiheitsstrafen lanciert
- Bundesamt für Statistik: Vollzug von Sanktionen: Einweisungen nach Hauptentscheid




