Wenn der Nachbar die Baupolizei holt
Ein bisschen Kunstrasen, wacklige Drahtseile und Plastikpflanzen statt einheimischer Sträucher: Ein Hausbesitzer im Kanton Bern baut sich seine Welt, wie sie ihm gefällt. Doch sein Nachbar beobachtet alles genau.

Veröffentlicht am 12. August 2026 - 12:49 Uhr

Nicht jeder Sichtschutz ist erlaubt.
Für den Hausbesitzer in Wohlen bei Bern scheint alles perfekt. Die Baubewilligung für einen Mehrzweckraum mit Terrasse hat er in der Tasche. Zwar sind die Bauvorgaben klar definiert, doch bei der Umsetzung nimmt er es nicht so genau.
Statt eines festen Geländers spannt er dünne Drahtseile. Beim Treppenaufgang verzichtet er gleich ganz auf das Geländer. Auch im Garten macht er es sich leicht: Er verlegt Kunstrasen, stellt Plastikpflanzen auf und errichtet eine Wand aus Sonnensegeln und Sonnenschirmen. Vorgeschrieben wäre ein natürlicher Sichtschutz aus heimischen Pflanzen.
Der Sherlock von nebenan
Jahrelang fühlt sich der Heimwerker unbehelligt. Was er nicht ahnt: Sein Nachbar dokumentiert alles akribisch auf Fotos und schickt das Material an die Gemeinde. Die Baupolizei rückt daraufhin prompt zur Inspektion aus – und bemängelt nicht nur die Drahtseile und das fehlende Treppengeländer, sondern auch den Sichtschutz und das künstliche Grün. Der Hauseigentümer soll alles in Ordnung bringen.
Doch der Berner wehrt sich. Seine Begründung: Er wohne allein, Kinder gebe es keine, daher reichten Drahtseile völlig aus. Zudem liege der Kunstrasen seit über 15 Jahren da. Die Behörden hätten das nie beanstandet. Jetzt alles abzureissen, sei unverhältnismässig teuer und ruiniere ihm obendrein die Aussicht.
Was das Gericht zum Plastikparadies sagt
Zuletzt muss sich das Bundesgericht mit dem Plastikgarten befassen. Doch auch das höchste Gericht weist die Beschwerde des kreativen Bauherrn ab. Ein Gebäude muss eben nicht nur für den aktuellen Bewohner sicher sein, sondern auch für künftige Eigentümer.
Das Berner Baugesetz sieht zwar vor, dass die Gemeinde nach fünf Jahren keine Korrektur mehr verlangen kann, wenn der illegale Zustand für sie erkennbar war. Allerdings muss der Eigentümer beweisen, dass die Behörden Bescheid wussten. Das gelingt dem Mann nicht. Die Baupolizei ist nicht verpflichtet, Grundstücke präventiv nach Verstössen zu durchsuchen. Ausserdem gilt die Fünfjahresfrist nicht, wenn die Sicherheit gefährdet ist.
Für den Hausbesitzer endet der Traum vom pflegeleichten Plastikgarten teuer. Er muss die Mängel innerhalb von vier Monaten beheben. Das heisst: Geländer montieren und Plastik entfernen. Dazu kommen Gerichtskosten von 4000 Franken. Eigenmächtiges Bauen zahlt sich selten aus – vor allem, wenn der Nachbar wachsam herüberschielt.
- Bundesgericht: Urteil 1C_417/2025 vom 23. Juli 2026
- Verwaltungsgericht Bern: Urteil 100.2024.59U vom 7. Juli 2025




