Musik im Coiffeursalon – welche Gebühren muss ich zahlen?
Ich habe eine Rechnung von der Suisa erhalten, weil ich in meinem Coiffeursalon Musik laufen lasse. Ich habe doch schon für den Radioempfang bezahlt. Was soll das?

Veröffentlicht am 3. Dezember 2025 - 09:06 Uhr

Grundsätzlich müssen Sie beides zahlen. Das sind zwei verschiedene, voneinander unabhängige Abgaben.
Die Radio-/TV-Gebühr stützt sich auf das Radio- und Fernsehgesetz und ist die Basis dafür, dass in der Schweiz unabhängige Radioprogramme entstehen und gesendet werden können. Das Bundesamt für Kommunikation verteilt diese Einnahmen an Radiosender, die damit ihre Tätigkeit finanzieren können.
Höhe der Gebühr ist umsatzabhängig
Seit 2019 wird die Gebühr geräteunabhängig erhoben. Das heisst: Sie ist grundsätzlich geschuldet, auch wenn gar keine Möglichkeiten für den Empfang von Radio und Fernsehen zur Verfügung stehen. Das gilt auch für Firmen, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind und pro Jahr einen Umsatz von mehr als 500’000 Franken erreichen.
Wenn das auf Ihren Betrieb zutrifft, schulden Sie die Gebühr. Die Höhe hängt wiederum vom Umsatz ab. Die Rechnung an Firmen wird übrigens von der Eidgenössischen Steuerverwaltung verschickt – und nicht von der Serafe wie bei Privathaushalten.
Musikschaffende haben Anspruch auf Vergütung
Die zweite Abgabe ist die Urheberrechtsvergütung, die die Suisa für die Komponisten und Interpretinnen der Musik einzieht. Sie haben einen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Werke und Leistungen ausserhalb des Privatbereichs verwendet werden, etwa in Arbeitsräumen.
Wenn im Coiffeursalon Hintergrundmusik läuft, schulden Sie die Abgabe zusätzlich zur bereits bezahlten Radio-/TV-Gebühr. Die Höhe des geschuldeten Betrags ist abhängig von der Fläche, die mit Musik berieselt wird. Für weniger als 1000 Quadratmeter beträgt die Pauschale monatlich 19.20 Franken. Salonbetreiber können eine öffentliche Nutzung bei der Suisa anmelden.
Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe leisten? Und innert welcher Frist muss man die Jahres- oder Teilrechnung bezahlen? Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent im Merkblatt «Abgabe für Radio und Fernsehen (Serafe)».
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