Mit Zivilansprüchen sind Schadenersatz und Genugtuung gemeint. Das heisst: Die Staatsanwaltschaft gibt Ihnen die Möglichkeit, den ungedeckten Schaden, den Sie durch den Angriff erlitten haben, im Strafverfahren geltend zu machen. Das ist nicht selbstverständlich, denn eigentlich urteilen die Strafbehörden nur über Schuld und Strafe.
Die Strafprozessordnung sieht aber vor, dass die Strafgerichte auch über Schadenersatzansprüche der Opfer befinden können. Voraussetzung ist, dass die Forderungen genügend belegt sind.
Konkret: Wenn Sie die Quittung Ihrer Brille einreichen, haben Sie gute Chancen, dass Ihnen das Gericht den Ersatz des Schadens zuspricht. Wenn Ihr Begehren nicht genügend belegt ist, wird das Gericht auf den Zivilprozessweg
verweisen. Und dort tragen Sie als Kläger das Prozess- und Kostenrisiko.
Beobachter-Abonnenten sehen in der Mustervorlage «Erklärung der Privatklägerschaft», wie sie das Formular ausfüllen können, wenn sie als Zivilkläger im Strafverfahren allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen wollen.
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