Nein, als Gastgeberin eines Apéros sind Sie in einem solchen Fall nicht mitverantwortlich. Denn grundsätzlich macht sich nur der Lenker des Autos strafbar, wenn er unter Alkoholeinfluss fährt.

Dasselbe gilt für einen allfälligen Beifahrer. Wie die Gastgeberin kann auch er nicht als Mittäter bestraft werden, wenn jemand in angetrunkenem Zustand fährt.

Illustration Promillerechner Beobachter. Nicht alle reagieren gleich auf Alkohol. Berechnen Sie im Promillerechner, wie gut Sie welches Getränk vertragen – und wie viel davon.
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Nicht alle reagieren gleich auf Alkohol. Berechnen Sie hier, wie gut Sie welches Getränk vertragen – und wie viel davon.
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Gemäss Bundesgericht ist es jedoch denkbar, wegen Gehilfenschaft bestraft zu werden. Insbesondere wenn man an einem Trinkgelage teilnimmt, bei dem durch das «wechselseitige Bestellen und Bezahlen von Runden alkoholischer Getränke» der Alkoholkonsum der Beteiligten gefördert wird. Und wenn der Gehilfe weiss oder damit rechnet, dass der Lenker schon zu dieser Zeit eine Blaufahrt zumindest in Kauf nimmt.

Das heisst umgekehrt: Wenn Sie kein Besäufnis veranstalten und intervenieren, wenn ein motorisierter Gast offensichtlich genug intus hat, haben Sie nichts zu befürchten.

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