Unfall nach Apéro – wer ist verantwortlich?
Ich organisiere einen Apéro. Bin ich mitverantwortlich, wenn ein Gast auf dem Heimweg betrunken einen Autounfall baut?

Veröffentlicht am 17. Dezember 2025 - 06:00 Uhr

Nein, als Gastgeberin eines Apéros sind Sie in einem solchen Fall nicht mitverantwortlich. Denn grundsätzlich macht sich nur der Lenker des Autos strafbar, wenn er unter Alkoholeinfluss fährt.
Dasselbe gilt für einen allfälligen Beifahrer. Wie die Gastgeberin kann auch er nicht als Mittäter bestraft werden, wenn jemand in angetrunkenem Zustand fährt.
Gemäss Bundesgericht ist es jedoch denkbar, wegen Gehilfenschaft bestraft zu werden. Insbesondere wenn man an einem Trinkgelage teilnimmt, bei dem durch das «wechselseitige Bestellen und Bezahlen von Runden alkoholischer Getränke» der Alkoholkonsum der Beteiligten gefördert wird. Und wenn der Gehilfe weiss oder damit rechnet, dass der Lenker schon zu dieser Zeit eine Blaufahrt zumindest in Kauf nimmt.
Das heisst umgekehrt: Wenn Sie kein Besäufnis veranstalten und intervenieren, wenn ein motorisierter Gast offensichtlich genug intus hat, haben Sie nichts zu befürchten.
Bei Alkohol am Steuer gibt es so gut wie keine Entschuldigung, weshalb strikte Grenzwerte gelten. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie mittels Merkblatt, wie hoch sich die Bussen je nach Promillegehalt belaufen, wann der Fahrausweis weg ist und weshalb schon eine tiefe Alkoholkonzentration als Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ) angesehen werden kann.
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