Velofahren mit Schwips – darf ich das?
Damit ich trinken kann, fahre ich mit dem Velo zum Public Viewing. Was, wenn mich die Polizei mit zu viel Promille auf dem Rückweg erwischt?

Veröffentlicht am 12. Juni 2026 - 14:07 Uhr

Wer Velo fährt, muss fahrfähig sein.
Als Faustregel gilt: Wer genügend lange Beine hat, um im Sitzen in die Pedale treten zu können, darf Velo fahren. Doch auch für das Radfahren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
Daneben gibt es spezielle Regeln, die nur für Velofahrer gelten. So dürfen sie etwa rechts neben einer Autokolonne vorbeifahren, wenn genug freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist hingegen untersagt.
Und was viele Bikerinnen und Biker nicht wissen: Wer Velo fährt, muss fahrfähig sein. Mit anderen Worten: nicht betrunken.
Diese Strafen drohen Velofahrern
Wer alkoholisiert auf dem Drahtesel von der Polizei angehalten wird, muss möglicherweise zu Fuss nach Hause. Die Beamten können das Velo nämlich auf der Stelle beschlagnahmen.
Danach kann das Strassenverkehrsamt einem Velofahrer, der den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, das Radfahren für mindestens einen Monat untersagen. Bei einer Velofahrt mit 0,8 Promille Alkohol im Blut beziehungsweise 0,4 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder unter Drogeneinfluss ist das Velofahrverbot sogar obligatorisch.
Doch damit nicht genug: In krassen Fällen – insbesondere beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogensucht – droht sogar eine Ausweitung des Fahrverbots auf die Motorfahrzeugkategorien in Form eines unbefristeten Ausweisentzugs.





