Als Faustregel gilt: Wer genügend lange Beine hat, um im Sitzen in die Pedale treten zu können, darf Velo fahren. Doch auch für das Radfahren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.

Daneben gibt es spezielle Regeln, die nur für Velofahrer gelten. So dürfen sie etwa rechts neben einer Autokolonne vorbeifahren, wenn genug freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist hingegen untersagt.

Und was viele Bikerinnen und Biker nicht wissen: Wer Velo fährt, muss fahrfähig sein. Mit anderen Worten: nicht betrunken.

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Diese Strafen drohen Velofahrern

Wer alkoholisiert auf dem Drahtesel von der Polizei angehalten wird, muss möglicherweise zu Fuss nach Hause. Die Beamten können das Velo nämlich auf der Stelle beschlagnahmen.

Danach kann das Strassenverkehrsamt einem Velofahrer, der den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, das Radfahren für mindestens einen Monat untersagen. Bei einer Velofahrt mit 0,8 Promille Alkohol im Blut beziehungsweise 0,4 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder unter Drogeneinfluss ist das Velofahrverbot sogar obligatorisch.

Doch damit nicht genug: In krassen Fällen – insbesondere beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogensucht – droht sogar eine Ausweitung des Fahrverbots auf die Motorfahrzeugkategorien in Form eines unbefristeten Ausweisentzugs.

Illustration Promillerechner Beobachter. Nicht alle reagieren gleich auf Alkohol. Berechnen Sie im Promillerechner, wie gut Sie welches Getränk vertragen – und wie viel davon.
Promillerechner
Nicht alle reagieren gleich auf Alkohol. Berechnen Sie hier, wie gut Sie welches Getränk vertragen – und wie viel davon.

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