Streit wegen Staubsauger-Lärm landet vor Gericht
Wie laut und wie oft darf man staubsaugen? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich das Bundesgericht.

Veröffentlicht am 1. September 2026 - 17:34 Uhr

Ab wann ist der Lärm des Staubsaugers für die Nachbarn unzumutbar?
Wer auf der Onlineplattform Reddit nach der idealen Putzfrequenz sucht, findet Antworten wie «fast jeden Tag» oder «etwa zwölfmal im Leben». Die meisten richten sich dabei nach ihrem Ordnungssinn oder dem Verschmutzungsgrad.
Doch die eigene Sauberkeit endet selten an der Wohnungstür. Sobald der Staubsauger läuft, hallt das Geräusch durch das ganze Haus. Für die einen ist es Hausarbeit, für die anderen eine Geduldsprobe. Wie viel Lärm müssen Menschen in den eigenen vier Wänden ertragen, bevor aus dem alltäglichen Brummen ein Fall für das höchste Gericht wird?
Eine Anwohnerin aus dem Kanton Aargau protokollierte das Putzverhalten in der Wohnung über ihr akribisch: Jeden Donnerstag und jeden Samstag lief das Gerät exakt 25 Minuten. 50 Minuten pro Woche also.
Was für die einen nach einer überschaubaren Routine klingt, wurde für die Anwohnerin zu einer unerträglichen Belastung. Sie forderte vom Nachbarn den Einbau einer modernen Dämmung im Wohn- und Esszimmer, damit der Schall auf maximal 45 Dezibel sinkt. Weder das Bezirksgericht Baden noch das Aargauer Obergericht hiess ihre Klage gut. Die kantonalen Richter waren wenig beeindruckt von den Protokollen der Klägerin. Eine Gesamtdauer von knapp einer Stunde pro Woche stuften sie als gering ein. Zudem könne die Frau während ihrer Arbeit im Homeoffice mühelos in ein anderes Zimmer ausweichen.
50 Minuten Staubsaugen pro Woche sind zumutbar
Wer in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft wohnt, müsse typische Alltagsgeräusche der Nachbarschaft akzeptieren. Erst wenn das zumutbare Mass eindeutig überschritten ist, entstehe ein rechtlicher Anspruch auf Abhilfe. Die Klägerin beschrieb den Lärm aus der oberen Etage zwar als ein besonders unangenehmes Quietschen und Kratzen. Das Obergericht befand jedoch, dass selbst ein solch störender Ton einen durchschnittlich empfindsamen Menschen nicht übermässig beeinträchtigt.
Hinzu kam ein entscheidendes Detail der Messungen: Die Nachbarn hielten die gesetzlichen Grenzwerte ein, wenn auch knapp. Unzufrieden mit diesem Urteil zog die Frau vor das Bundesgericht. Sie argumentierte, der Schall dringe durch das gesamte Haus, und das unvorhersehbare Saugen verunmögliche jedes konzentrierte Arbeiten. Ausserdem sei die Qualität der Trittschalldämmung aus dem Jahr 2002 nie umfassend geprüft worden. Doch die Bundesrichter wiesen auch diesen Einwand ab und bestätigten das Urteil der Vorinstanzen.
Wer in der eigenen Wohnung Ruhe sucht, muss bisweilen akzeptieren, dass Ordnung nun einmal nicht lautlos entsteht.
Können Sie den Ärger der Klägerin nachvollziehen? Oder schütteln sie einfach nur den Kopf? Schreiben Sie uns in den Kommentaren. Oder machen Sie den Querulanten-Persönlichkeitstest unten.
- Bundesgericht: Urteil 5A_171/2026 vom 10. August 2026




