Grundsätzlich schon. Zu Hause dürfen Sie herumlaufen, wie Sie wollen. Ob Sie im Smoking am Esstisch sitzen oder im Adamskostüm staubsaugen, ist Ihre Sache. Nacktsein allein ist nicht strafbar.

Problematisch wird es erst, wenn man die Absicht hat, jemanden sexuell zu belästigen. Von Exhibitionismus kann nur die Rede sein, wenn man seine Geschlechtsteile in explizit sexueller Absicht einer anderen Person aufdrängt. Der Verzicht auf Textilien reicht da noch nicht. Der blosse Gang zum Kühlschrank unter den Augen der Nachbarn fällt also definitiv nicht darunter.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Auch kommunale Vorschriften über unanständiges Benehmen oder das Erregen eines öffentlichen Ärgernisses dürften ins Leere laufen. Solche Regeln betreffen primär den öffentlichen Raum – also etwa Strassen oder Parks. Trotzdem: Wenn Ihre Fenster gut einsehbar sind oder Sie sich auf dem Balkon sonnen möchten, ist etwas Rücksichtnahme der beste Weg, damit sich alle wohlfühlen.

Ein Schlüsselbund mit einem kleinen Haus liegt vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Wohnen. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung bei Nachbarschaftskonflikten
Streiten Sie sich mit einem Nachbarn über die Auswüchse der Gartengestaltung oder über die Lautstärke im Wohnhaus? Die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrums bieten Rat in festgefahrenen Situationen.

Sie finden diesen Text nützlich?

Abonnieren Sie kostenlos den Newsletter «Alles im Griff». Er liefert wöchentlich die besten Tipps und Ratgeber des Beobachters – und spart Ihnen Geld, Zeit und Nerven.


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.