In einer Wohnung in Thun sitzen junge Männer zusammen. Sie besprechen den Ablauf des Abends und teilen sich in Gruppen auf. Was hier stattfindet, ist eine taktische Besprechung. Die Gäste bekommen keine Snacks, sondern Schlagstöcke und Messer. Die Gruppe bereitet sich auf einen gezielten Angriff vor.

Die Vorgeschichte dieser Straftat beginnt im Sommer 2017 in der Thuner Innenstadt. Ein Streit zwischen mehreren Personen eskaliert zu einer Schlägerei. Der Coiffeur – nennen wir ihn Jadwan Al-Sarraji – wird angegriffen. Er kassiert einen Schlag, und sein Freund wird in die Aare gestossen. 

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Der Vorfall muss den Mann aus Syrien sehr gekränkt haben. Al-Sarraji und sein Freund wollen das nicht auf sich sitzen lassen. Die beiden mobilisieren weitere Bekannte zur Verstärkung – und suchen nach den Tätern. Es ist nach Mitternacht, als sie sie finden. Erneut kommt es zur Konfrontation. Es werden «Freundlichkeiten» ausgetauscht: Al-Sarraji bespuckt einen der Männer, sein Freund tritt mit den Füssen zu.

Aus der Fehde wird ein Aufmarsch 

Hätte Al-Sarraji die Sache dann auf sich beruhen lassen, wäre alles anders gekommen. Stattdessen scharte er tags darauf erneut eine Gruppe von Freunden um sich. Nun befinden wir uns in der eingangs geschilderten Szene. 

Die jungen Männer bewaffnen sich neben Messer und Schlagstock mit Pfefferspray, Velokette, Veloständer und Schraubenzieher. In Fünfergruppen marschieren sie zum Mühleplatz in Thun, wo sie die verfeindete Gruppe vermuten. Als sie ihre Kontrahenten dort nicht antreffen, lockt einer von ihnen die Rivalen telefonisch hinter das Manor-Gebäude. Angeblich, um eine friedliche Lösung zu finden. Tatsächlich aber kommt es zum finalen Showdown.  

Eingekesselt und brutal angegriffen

Die Gruppe um Jadwan Al-Sarraji reiht sich als geschlossene Einheit auf. 25 Angreifer stehen neun Gegnern gegenüber. Sie sind in der Falle. Eingekesselt von Al-Sarraji, seinen Freunden und einem Auto.

Der Angriff erfolgt unvermittelt. Die Angreifer nutzen Fäuste, Tritte und mitgebrachte Waffen, selbst als die Opfer bereits wehrlos am Boden liegen. Eines wird von einer Flasche am Kopf getroffen, ein anderes erleidet im Getümmel einen 30 Zentimeter langen Schnitt am Rücken.

Es ist kein Duell, sondern eine einseitige Abrechnung: Die meisten Opfer verhalten sich völlig passiv, nur zwei versuchen verzweifelt, sich mit vereinzelten Gegenschlägen zu verteidigen. Die Angreifer lassen erst von ihnen ab, als Polizeisirenen zu hören sind.

Das Nachspiel für den Coiffeur

Die überstürzte Flucht nützt Al-Sarraji nichts. Er wird verhaftet und muss sich vor Gericht für seine Taten verantworten.  

Al-Sarraji lebt seit dem Jahr 2013 in der Schweiz. Er wuchs im Nordosten Syriens mit fünf Geschwistern auf. Als im Jahr 2011 der Krieg ausbrach, schickte sein Vater ihn in den Irak, damit er dem Militärdienst entgehen konnte. Er war damals 16 Jahre alt.

Ein Jahr später flüchtete er über die Türkei in die Schweiz. Hier besuchte er eine Ausbildungsstätte für Flüchtlinge und begann eine Lehre als Sanitär. Er war auf einem guten Weg – bis zu jenem verhängnisvollen Abend in Thun. 

Das Regionalgericht Oberland verurteilt den Coiffeur drei Jahre nach der Tat wegen Angriffs zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von rund 2000 Franken. Und: Er soll das Land für fünf Jahre verlassen.

Er wehrt sich gegen den Landesverweis, seine Berufung vor dem Obergericht des Kantons Bern ist 2023 erfolglos. Er zieht die Sache weiter ans Bundesgericht. Er macht einen Härtefall geltend, weil er Vater wird und die Hochzeit mit der Kindsmutter bevorsteht. 

Kein Härtefall wegen Kind

Doch das Bundesgericht bleibt hart. Der Mann soll ausreisen. Dass er als Coiffeur gut verdient und gut integriert ist, reicht nicht, um einen Härtefall anzunehmen.  

Für die Ehefrau und das Kleinkind bricht damit eine finanzielle Stütze weg. Das Bundesgericht aber argumentiert: Das Paar habe sich für das Kind entschieden, als das Damoklesschwert des Landesverweises längst über ihm schwebte – ein kalkuliertes Risiko, kein Schutzgrund.

Nun muss der Vater zurück in das instabile Nordsyrien. Auch wenn die Lage dort trotz dem Sturz des Assad-Regimes gefährlich bleibt, findet das Bundesgericht: Die Rückkehr ist zumutbar. Das Kind muss die nächsten Jahre ohne ihn aufwachsen.