Führerausweis: Kürzere Weiterausbildung

Wer den Führerschein erwirbt , bekommt ihn erst mal drei Jahre auf Probe. Dabei ist eine Weiterausbildung obligatorisch – mit realitätsnahen Fahrsituationen, insbesondere Vollbremsung und energieeffizientem Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann. Die Weiterausbildung dauert neu einen Tag und muss im ersten Jahr nach der Fahrprüfung absolviert werden.

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Ordnungsbussen: Neu nicht nur im Strassenverkehr

Das System der Ordnungsbussen hat sich bei kleinen Übertretungen im Strassenverkehr bewährt. Es garantiert mit einer Bussenliste ein einfaches, rasches und einheitliches Verfahren und wird nun auf andere Rechtsgebiete ausgedehnt. So kommt es nun zum Beispiel auch bei Verstössen gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz zur Anwendung, beim Ausländergesetz, beim Asylgesetz, beim Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, beim Betäubungsmittelgesetz oder beim Waffengesetz.

Steuern: Neue Abzüge beim Bauen

Aus altem Haus mach neues Haus: Ab 2020 kann man Rückbaukosten bei Ersatzneubauten in der Steuererklärung abziehen – beim Liegenschaftenunterhalt. Es müssen energiesparende und umweltschonende Investitionen sein: Demontage von Installationen (Lüftung, Heizung, Sanitär-, Elektroanlagen), Abbruchkosten, Abtransport und Entsorgen des Bauabfalls.

Die Kosten kann man in jener Steuerperiode abziehen, in der sie anfallen. Sofern sie nicht voll berücksichtigt werden können, weil sie höher sind als das zu versteuernde Einkommen, kann ein Teil auf die nächste und übernächste Periode übertragen werden. Wie bisher kann man für jede Steuerperiode wählen, ob man den Gebäudeunterhalt als Pauschale oder die effektiven Kosten geltend machen will.

Rechtsratgeber
Mehr zu Besteuerung von Wohneigentum

Wer eine Liegenschaft besitzt und selbst bewohnt, bezahlt in Form des Eigenmietwerts Steuern. Im Gegenzug kann ein Wohneigentümer Unterhaltskosten steuerlich abziehen, wenn auch nicht alle. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie der Eigenmietwert bei einem Wohnrecht oder bei der Nutzniessung versteuert wird, was nach einer Trennung gilt und wie Fördergelder für bauliche Umweltschutzmassnahmen in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Gummiboot fahren: Keine Promillegrenze mehr

Was für den Strassenverkehr weiter gilt, fällt für die nicht motorisierte Freizeitschifffahrt weg: die Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Wer ein Paddelboot, ein Gummiboot Gummiboot Das muss man beim «Böötlen» beachten , ein Surf- oder Kiteboard steuern will, muss aber weiterhin «fahrtüchtig» sein.

Alte Banknoten: Unbeschränkt eintauschbar

Neu können veraltete Banknoten ab der sechsten Serie von 1976 und alle nachfolgenden zwar nicht benutzt, aber zeitlich unbegrenzt umgetauscht werden. Bisher konnten Noten Geld Das neue 200er-Nötli ist da , die die Nationalbank zurückrief, nur binnen 20 Jahren umgetauscht werden.

AHV: Höhere obligatorische Beiträge

Der AHV/IV/EO-Beitrag steigt für Angestellte und die Firma von je 5,125 auf je 5,275 Prozent. Der Mindestbeitrag Selbständigerwerbender wird von 5,196 auf 5,344 Prozent, der maximale von 9,65 auf 9,95 erhöht. Für freiwillig Versicherte gelten neu 10,1 statt 9,8 Prozent. Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von 482 auf 496 Franken angehoben, der Höchstbeitrag von 24'100 auf 24'800. In der freiwilligen AHV/IV steigt der Mindestbeitrag von 922 auf 950, der Höchstbeitrag von 23'050 auf 23'750 Franken.

Wie funktioniert die AHV?

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Achtung: Seit 2023 beträgt die AHV-Mindestrente 1225 und die Maximalrente 2450 Franken. Der AHV-Beitragssatz wurde 2020 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 4.35% erhöht.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Renten: Anpassung an die Teuerung

Drei Jahre nachdem sie gesprochen worden sind, werden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Teuerung angepasst. Per 1. Januar 2020 betrifft das Renten, die 2016 zu laufen begannen – sie werden um 1,8 Prozent erhöht. Ebenfalls angepasst werden die IV-Pensionskassen-Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014, und zwar um 0,1 Prozent. Die anderen bleiben unverändert. Erst bei der nächsten AHV-Rentenerhöhung, also frühestens per 1. Januar 2021, werden auch die übrigen bis zum Jahr 2016 überprüft.

Schaden und Genugtuung: Längere Verjährungsfristen

Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung verjähren neu erst nach drei Jahren statt nach einem. Das gilt aber nur für sogenannte ausservertragliche Ansprüche. Bei Tötung oder körperlichem Schaden wird die absolute Verjährungsfrist sogar verdoppelt: von 10 auf 20 Jahre nach dem Geschehnis. Davon können Opfer Opfer einer Straftat Den Täter anzeigen? profitieren, wenn der Schaden erst lange nach dem Ereignis auftritt.

Sozialhilfe: Der Grundbedarf soll an die Teuerung angepasst werden

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Existenzsicherung Sozialhilfe von A bis Z empfiehlt, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt teuerungsbedingt um 11 Franken zu erhöhen. Darunter fallen etwa Nahrungsmittel, Bekleidung, Telefon oder Hobbys. Eine Einzelperson soll neu statt 986 Franken 997 Franken pro Monat erhalten.

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«Was ist durch den Grundbedarf gedeckt?»

Welche Auslagen von Sozialhilfebezügern sind durch die Sozialhilfeleistungen gedeckt? Und wie hoch ist der Grundbetrag je nach Personenhaushalt? Beobachter-Mitglieder erfahren mehr dazu unter «Grundbedarf in der Sozialhilfe: Für was muss das Geld ausreichen?».

Finanzanlagen: Bessere Informationen für Kunden

Der Anlegerschutz soll verbessert werden. Das Basisinfoblatt, das Infos zu den angebotenen Anlage- und Finanzprodukten enthält, muss auch für Laien leicht verständlich sein und zwingend vor jeder Investition abgegeben werden. Finanzberater müssen sich neu in einem besonderen Beraterregister eintragen lassen, und die Banken müssen sicherstellen, dass ihre Angestellten über die nötigen Kenntnisse verfügen. Selbständige Vermögensverwalter und Treuhänder müssen neu eine Bewilligung für ihre Tätigkeit einholen und unterstehen damit einer Aufsicht.

Tierschutz: Küken nur noch vergasen

Bislang durften lebende Küken geschreddert werden – meist die männlichen Vergaste Küken Der Hahn, der niemals kräht , die keine Eier liefern. In den letzten Jahren geschah das immer seltener, neu ist es verboten. Weiterhin erlaubt bleibt das Ersticken mit CO2.

Internet: Es wird schneller

Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit via Breitbandverbindung wird mehr als verdreifacht – von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde für Downloads, von 0,3 auf 1 für Uploads. Davon profitieren alle, die in Gebieten leben, wo keine schnellere Alternative erhältlich ist.

Heirat: Wartefrist fällt weg

Wer heiraten wollte, musste bisher nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens zehn Tage warten. Diese Wartefrist fällt nun weg. Die Trauung muss aber weiterhin binnen 90 Tagen durchgeführt werden.

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Mehr zum Eherecht

Nicht nur der Name kann sich ändern, wenn Paare entscheiden, den Bund der Ehe einzugehen. Mitglieder des Beobachters erhalten weitere Infos, welcher Güterstand sich für ihre Situation anbietet, wie das eheliche Vermögen anhand von konkreten Fallbeispielen aufgeteilt werden kann und profitieren von einer Vorlage für einen Ehevertrag, die aufzeigt, was wichtig ist.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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