Grundsätzlich müssen Sie beides zahlen. Das sind zwei verschiedene, voneinander unabhängige Abgaben. Die Radio-/TV-Gebühr stützt sich auf das Radio- und Fernsehgesetz und ist die Basis dafür, dass in der Schweiz unabhängige Radioprogramme entstehen und gesendet werden können. Das Bundesamt für Kommunikation verteilt diese Einnahmen an Radiosender, die damit ihre Tätigkeit finanzieren können.
Die zweite Abgabe ist die Urheberrechtsvergütung, die die Suisa für die Komponisten und Interpretinnen der Musik einzieht. Sie haben einen Anspruch auf eine Vergütung, wenn ihre Werke und Leistungen ausserhalb des Privatbereichs verwendet werden, etwa in Arbeitsräumen.
Wenn im Coiffeursalon Hintergrundmusik läuft, schulden Sie die Abgabe zusätzlich zur bereits bezahlten Radio-/TV-Gebühr. Die Höhe des geschuldeten Betrags ist abhängig von der Fläche, die mit Musik berieselt wird. Für weniger als 1000 Quadratmeter beträgt die Pauschale monatlich CHF 19.20. Salonbetreiber können eine öffentliche Nutzung bei der Suisa anmelden.
Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe zahlen? Und innert welcher Frist muss man die Jahres- oder Teilrechnung bezahlen? Alles übersichtlich zusammengestellt, finden Sie als Beobachter-Abonnentin im Merkblatt «Radio- und Fernsehgebühr (Serafe)».