Bundesgericht stoppt Diskriminierung von Osteopathen
Jahrelang lehnte das SRK ausländische Osteopathie-Diplome rein formal ab. Damit ist Schluss: Die Behörde muss die Ausbildung von Fachkräften künftig inhaltlich prüfen.

Veröffentlicht am 6. Februar 2026 - 14:32 Uhr

Das Bundesgericht hat entschieden: Die bisherige Vorgehensweise des SRK verstosse gegen das Diskriminierungsverbot.
Die Osteopathin Manuela Meier kämpfte jahrelang um die Anerkennung ihres in Deutschland erworbenen Masterabschlusses. Doch das SRK, zuständig für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsdiplome, verweigerte die Prüfung. Eine Beschwerde gegen die Verfügung des SRK wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen – aus rein formalen Gründen. Weil Meier zwar einen deutschen Masterabschluss in Osteopathie, aber kein deutsches Heilpraktikerinnen-Diplom vorweisen konnte, prüfte das SRK ihre Ausbildung nicht inhaltlich. Für Meier bedeutete dies eine berufliche Sackgasse, obwohl sie eine fundierte akademische Ausbildung vorweisen kann.
Das Bundesgericht hat dieser Praxis nun ein Ende gesetzt und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Die Richter in Lausanne erklärten, die bisherige Vorgehensweise des SRK verstosse gegen das Diskriminierungsverbot. Es sei unzulässig, ein Anerkennungsgesuch allein wegen fehlender formaler Voraussetzungen abzulehnen.
Das Bundesgericht betonte in seiner Begründung die Pflicht, individuell zu prüfen, ob ein Abschluss gleichwertig ist. Wenn eine ausländische Ausbildung inhaltlich dem Schweizer Niveau entspricht, müsse sie anerkannt werden – unabhängig davon, ob der formale Weg den hiesigen Standards entspricht.
Urteil mit Signalwirkung
Die Vereinigung akademischer OsteopathInnen Schweiz (VaOS) bezeichnet das Urteil als «scharfe Rüge» an die Behörden. Die bisherige Praxis kritisierte der Verband als «juristische Erbsenzählerei», die qualifizierte Fachkräfte systematisch vom Arbeitsmarkt fernhalte.
Das Urteil hat Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Gemäss der VaOS stehen Hunderte Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz vor ähnlichen Hürden. Viele würden unter ihrer Qualifikation arbeiten, weil das SRK ihnen die Anerkennung verweigert.
Der Fall von Manuela Meier geht nun zurück an die Vorinstanzen. Das Urteil zwingt die Zulassungsbehörden zum Umdenken. Um die Umsetzung der neuen Rechtsprechung zu koordinieren, ist für März ein runder Tisch geplant. Dort wollen Parlamentarier und Fachverbände klären, wie künftige Prüfprozesse fair und gesetzeskonform gestaltet werden können. Das Rote Kreuz schreibt auf Anfrage des Beobachters, es stehe im direkten Austausch mit den beiden Berufsverbänden der Osteopathen. «Wir haben den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen und analysieren diesen mit Blick auf allfällige Anpassungen der Anerkennungspraxis», so Sprecherin Franziska Stocker.
- Bundesgericht: Urteil 2C_80/2025





