In unseren Güselsäcken hausen gefährliche Erreger. Faulende Essensreste sowie Fäkalien in Windeln und Katzensand sind der ideale Nährboden für Schimmelpilze, Viren und Bakterien. Sie können Infektionen und Allergien Allergien Ein bisschen Dreck tut gut auslösen. 

Der Abfall wird in den Müllwagen maschinell komprimiert, um Platz zu sparen. Dabei entweicht Luft aus den Säcken – und so jede Menge potenziell krank machender Keime. Das wurde mehrfach nachgewiesen, auch von der Suva.

Systematische Studien dazu gibt es in der Schweiz nicht. «Laut Mikrobiologen werden die im Abfall häufigen Schimmelpilze der Gattung Aspergillus durch die Luft übertragen. Die Infektion kann zum Tod führen», sagt Max Wyser. Der Ex-Mitarbeiter des Bundesamts für Umwelt und Fachmann für Umweltgefahren befasst sich schon lange mit dem Thema.

Müllarbeiter leiden öfter unter gesundheitlichen Problemen. Rund ein Drittel ist von Irritationen an Augen, Atemwegen und Husten betroffen, manche haben Bronchitis. Auch eine Häufung von Übelkeit, Erbrechen und Durchfall ist belegbar. Das zeigen Langzeitstudien des deutschen Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin. Zum Schutz der Arbeiter seien neue technische Lösungen notwendig.
 

Zum Schutz der Bevölkerung

«Die Kehrichtfahrzeuge müssen mit Filtersystemen ausgerüstet werden, damit die gefährlichen Keime nicht mehr entweichen können», fordert Max Wyser. Entsprechende Lösungen seien zu erschwinglichen Preisen erhältlich.

Wyser geht es auch um den Schutz der Bevölkerung. «Die Keime Resistente Keime «Eine sehr ernst zu nehmende Gefahr» können gerade immungeschwächte Menschen, Schwangere, Kinder und Alte anstecken.» Gemäss Umweltgesetz müssten für krank machende Organismen «alle Einschliessungsmassnahmen getroffen werden», damit sie die «Menschen nicht gefährden können». Verschiedene Fachleute halten Wysers Argumentation für plausibel.

 

«Die Müllfahrzeuge müssen mit Filtersystemen ausgerüstet werden.» 

Max Wyser, Fachmann für Umweltgefahren

 

Doch das Bundesamt für Umwelt sieht keinen Handlungsbedarf. Es geht davon aus, «dass eine generelle Gefährdung von Umwelt und Bevölkerung gering ist». Ob es sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt, ist unklar. Fragen des Beobachters liess das Amt unbeantwortet; es sei nicht zuständig. Die Abfallkeime seien keine krank machenden Organismen im gesetzlichen Sinn, daher handle es sich um eine Frage des Arbeitnehmerschutzes.

Ein Abfallforscher widerspricht: «Solange eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann, was offensichtlich der Fall ist, gilt das Vorsorgeprinzip. Die Behörden müssen die Leute schützen.»

«Keine Häufung von Krankheitsfällen»

Die Suva kommt nicht zum selben Schluss wie die deutschen Langzeitstudien. Ihr sei bei den Arbeitern «aufgrund der gemeldeten Schadenfälle im Bereich der Atemwege keine Häufung von Krankheitsfällen bekannt».

Bei Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) heisst es, man habe für die Mitarbeiter diverse Schutzvorkehrungen getroffen. Die Belastung der Luft mit krank machenden Keimen nehme mit räumlicher Distanz zum Kehrichtfahrzeug stark ab. Ab vier Meter Entfernung sei keine erhöhte Belastung mehr messbar. ERZ prüfe derzeit den Einsatz eines Filtersystems, das die Keime am Austreten hindert.

Für Fachmann Max Wyser ist klar: Gesetzlich wäre das Pflicht – in der ganzen Schweiz, bei neuen und alten Fahrzeugen.

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Tina Berg, Redaktorin
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