In fast allen Kantonen der Schweiz herrscht für den 1. August ein Feuerwerksverbot. Händler ringen darum, ihre Knallkörper noch irgendwie loszuwerden. Das Onlinemedium «Izzy» wollte herausfinden, wie weit sie dabei gehen. Die Antwort: sehr weit. 

Per Telefon meldet sich Cedric Schild bei einem Feuerwerkhändler und fragt, ob er ihm Ware verkaufe, um sie in Zürich zu zünden – wo seit zwei Wochen ein Feuer- und Böllerverbot gilt. Schild erkundigt sich nach 200 Metern Zündschnur, damit er das Feuerwerk zünden und dann schnell abhauen könne – ohne belangt zu werden. Die Reaktion des Händlers erstaunt:

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Hier überlistet «Izzy» einen Feuerwerksverkäufer

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Quelle: izzy Projects

Der Händler sagt zwar, es sei ihm nicht «ganz wohl» bei der Anfrage. Letztlich bot er Cedric Schild aber doch an, das Feuerwerk ohne Quittung und gegen Barzahlung auszuhändigen. Damit die Spur nicht zu ihm verfolgt werden kann

Schild hatte natürlich nie vor, das Feuerwerk wirklich zu kaufen und zu zünden. Aber wäre es ihm ernst gewesen: Hätte sich der Verkäufer der Mittäterschaft schuldig gemacht, wenn beispielsweise grob fahrlässig ein Brand entstanden wäre? Mittäterschaft bedeutet grundsätzlich, dass eine Tat nicht ohne den Beitrag beider hätte begangen werden können. Strafverteidiger Konrad Jeker sagt: «Wenn Herr Schild das Feuerwerk tatsächlich abgefeuert hätte, dann kann eine Mittäterschaft des Verkäufers je nach Konstellation nicht sicher ausgeschlossen werden.» Aber da es gar nicht erst zur Tat kam, muss der Händler nicht befürchten, deswegen verurteilt zu werden.

Im Raum Zürich gilt mittlerweile in fast jeder Gemeinde ein absolutes Feuer- und Böllerverbot. Die Gemeinden Meilen, Horgen, Rüschlikon und Stäfa zünden ihr Feuerwerk aber traditionellerweise von Schiffen auf dem Zürichsee, was trotz der Trockenheit möglich sein kann. Die Bewilligung dafür erteilt der Kanton, Absagen sind immer noch möglich.

Quellen
  • «Izzy»-Magazin: Izzy überführt einen Feuerwerksverkäufer
  • Gespräch mit Konrad Jeker