Nach Como für die Designer-Stöckelschuhe, in Konstanz gross einkaufen fürs Familienfest: Das lohnt sich Spartipps für Auslandseinkäufe Versteckte Gebühren im Ausland vermeiden , wenn man auf zwei, drei Dinge achtet und so ohne viel Aufwand die Mehrwertsteuer zurückfordert. Nicht möglich ist das bei Dienstleistungen. Der Big Mac und die Hotelübernachtung kosten im Ausland zwar ebenfalls weniger, die Mehrwertsteuer gibts aber nicht zurück.

1. Wie viel muss man mindestens einkaufen?

Der Einkauf muss einen gewissen Wert erreichen, damit man die Mehrwertsteuer zurückfordern kann. In Deutschland etwa gibt es erst ab 50 Euro Geld zurück (siehe Tabelle «Nachbarländer: Wie viel zurückzuholen ist»). Vorbehalten bleiben die Regelungen der Geschäfte. Diese können einen eigenen Mindesteinkaufsbetrag festlegen.

Tipp: Sie können nicht mehrere Kassenzettel zusammennehmen, um den Mindestbetrag zu erreichen. Die Einkäufe müssen am selben Tag im selben Geschäft gemacht werden und pro Geschäft den Mindestbetrag erreichen.

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2. Bietet das Geschäft steuerfreien Einkauf an?

Nicht alle Läden tun das – sie sind auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Am besten erkundigt man sich direkt im Geschäft. Ein gutes Zeichen sind das blau-weisse Logo von Global Blue sowie Tax-free-Aufkleber, die häufig beim Eingang oder an der Kasse angebracht sind. Nach dem Einkauf lässt man sich an der Kasse oder am Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung oder das Tax-free-Formular ausstellen – auch Refund Cheque genannt.

Tipp: Überprüfen Sie das ausgefüllte Formular genau. Stimmen ID- oder Passnummer und die Zahlungsdetails? Ist das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt? Wenn auch nur ein Detail nicht stimmt, kann Global Blue die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verweigern. Dann hätte sich der ganze Aufwand nicht gelohnt. Und: Nehmen Sie unbedingt einen amtlichen Ausweis mit. So können Sie einfach Ihren Wohnsitz in der Schweiz nachweisen.

3. Tax-free-Formular (Ausfuhrschein/Refund Cheque) bei Ausreise abstempeln lassen

Nun muss das Tax-free-Formular am Zoll des Ausreiselandes abgestempelt werden. Man kann zum nächstgelegenen Zollschalter gehen – mit den Einkäufen, der Quittung 11 Fragen und Antworten Was soll man mit Quittungen machen? und einem amtlichen Ausweis. Bei der Ausreise mit Auto kommt es vor, dass der Zoll nicht besetzt ist. Oder im Zug findet keine Zollkontrolle statt. Weil die Vorgehensweisen für eine nachträgliche Beglaubigung der Ausfuhr von Land zu Land verschieden sind, setzt man sich am besten vorher mit dem zuständigen Zollamt in Verbindung (siehe Link unter «Ausländische Zollbehörden»). Oder man informiert sich direkt nach der Einreise bei Global Blue Schweiz.

Wer fliegt Rückreise in die Schweiz Was man lieber nicht im Gepäck haben sollte , muss die Waren im Handgepäck mitnehmen. Und sagt schon beim Check-in dem Flugpersonal, dass Waren zwecks Tax-free-Service dem Zoll vorgelegt werden müssen. Das Check-in-Personal an den Flughäfen weiss, was dann zu tun ist.

Tipp: Sie müssen die gekauften Waren in der Originalverpackung innerhalb von drei Monaten selber über die Grenze bringen. Sonst stempelt die Zollbeamtin Ihren Ausfuhrschein nicht ab, und Sie können die Mehrwertsteuer nicht zurückverlangen.

4. Waren beim Schweizer Zoll deklarieren

Nach dem ausländischen kommt der Schweizer Zoll Verzollung und Einfuhr Wenn Souvenirjäger das Gesetz brechen . Korrekterweise muss man hier seine Ware ab einem Gesamtwert von 300 Franken deklarieren und die Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent respektive 2,6 Prozent entrichten (etwa für Lebensmittel, Bücher oder Medikamente). Für Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakprodukte gelten sogenannte Freimengen. Wenn man mehr importiert, muss man Zollabgaben auf den gesamten Betrag zahlen.

Tipp: Mit der App Quickzoll QuickZoll Eine neue App, einige offene Fragen können Sie die für die Schweiz geschuldeten Zölle und Mehrwertsteuern bezahlen. Das hat aber nichts mit der Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer zu tun. Für dieses Verfahren ist die entsprechende ausländische Behörde zuständig.

5. Mehrwertsteuer zurückfordern

Mit dem Formular, das vom Zoll des Ausreiselandes abgestempelt wurde, kann man nun die Mehrwertsteuer zurückfordern. Die Fristen dafür variieren von Land zu Land zwischen drei Monaten (Italien) und vier Jahren (Deutschland). Achtung: Die Einlösefrist darf vom Geschäft oder auch vom Tax-Refund-Unternehmen verkürzt oder verlängert werden. Wenn keine Frist auf dem Ausfuhrschein steht, fragt man am besten direkt im Geschäft. Wie die Rückerstattung abgewickelt wird, hängt vom jeweiligen Geschäft ab. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Direkt beim Verkaufsgeschäft im Ausland: Man geht zum selben Geschäft zurück und lässt sich die Mehrwertsteuer bar zurückerstatten oder vom nächsten Einkauf abziehen. 
  • Tax-Refund-Unternehmen (kostenpflichtig): Viele Geschäfte arbeiten mit Firmen zusammen, die die Rückerstattung der Mehrwertsteuer übernehmen. Das heisst: Sie bringen oder schicken den abgestempelten Ausfuhrschein dorthin. Das Geld wird in der Regel sofort ausgezahlt oder überwiesen. Dabei wird aber eine Bearbeitungsgebühr abgezogen.
  • Auszahlungsstelle eines Tax-free-Dienstleisters: Sie suchen die nächste Auszahlungsstelle eines Tax-free-Dienstleisters wie beispielsweise Global Blue oder Planet Payment auf und lassen sich die Mehrwertsteuer dort ebenfalls bar zurückerstatten.
  • Postweg: Bescheinigung an Tax-free-Dienstleister: Im Geschäft bekommt man einen Umschlag. Darin sendet man den Check an den Tax-free-Dienstleister. Dabei kann man angeben, ob die Rückerstattung auf eine Kreditkarte, auf ein Schweizer Bank-/Postkonto oder via Bankcheck erfolgen soll.

Weitere Infos:

Zur Rückerstattung: Global Blue oder Telefon 044 805 60 70
Länder und ihre Regeln: Planet Payment
Ausländische Zollbehörden: Weltzollorganisation
Schweizer Zollbestimmungen

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