Gibt es Geld zurück bei abgesagten Festivals?
Wegen eines Sturms musste das Festi'neuch in Neuenburg evakuiert werden. Diese Rechte haben Festival- und Konzertbesucherinnen.
Veröffentlicht am 16. Juni 2025 - 14:00 Uhr
Festivalgelände in Neuenburg
Wegen Sturmböen musste ein Festivalgelände in Neuenburg zuerst evakuiert werden, dann wurde die Veranstaltung definitiv abgesagt. Ärgerlich für die Besucherinnen und Besucher, die für die Tickets teilweise viel Geld gezahlt haben. Was gilt rechtlich?
Es gelten die AGB
Was gilt, steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die man beim Ticketkauf akzeptieren muss. Zwar sehen die Open Airs oft vor, dass man bei schlechtem Wetter Anspruch auf Rückerstattung hat – aber nur wenn das ganze Festival abgesagt werden muss. So steht es auch in den AGB des Festi’neuch.
Konzertabsage: Welche Rechte haben Gäste?
Was passiert, wenn ein Konzert wegen Krankheit des Frontsängers abgesagt werden muss? Diese und weitere Informationen zu Konzertabsagen und Ticketkäufen finden Sie in diesem Artikel.
Der Haken: Zum Zeitpunkt der Absage war das Festival schon im Gang. Ob der Veranstalter den Festivalgängern irgendwie entgegenkommt, ist derzeit noch nicht bekannt.
Auch Ticketschutz bringt nichts
Auch Besucherinnen und Besucher, die bei der Bestellung einen speziellen Ticketschutz abgeschlossen haben oder eine Annullationsversicherung haben, gehen wohl leer aus. Versichert sind nämlich nur Fälle, in denen man selbst verhindert ist. Also etwa weil man krank ist oder einen Unfall hatte.
- Festi'neuch: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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