Diesen Ärger kennen viele: Seit Monaten geht man nicht ins Fitness-Studio, weil die Motivation oder die Zeit fehlt. Trotzdem flattert die Rechnung für ein weiteres Jahr ins Haus; der Anbieter hat stillschweigend das Abo verlängert.

Solche automatischen Vertragsverlängerungen sind auch bei Online-Dating-Portalen oder Game-Anbietern üblich. Die Klauseln dazu sind meist im Kleingedruckten versteckt – die Kundschaft fühlt sich überrumpelt.

«Ein beträchtlicher Teil der Anfragen bei uns im Beratungszentrum betrifft solche Fälle», sagt Beobachter-Beraterin Doris Huber. Rechtlich seien solche Klauseln zulässig, sofern sie in den allgemeinen Vertragsbedingungen klar ausgewiesen werden. Kundinnen und Kunden bleibe meist nichts anderes übrig, als zu zahlen.

Wenigstens eine Mitteilung

Eine parlamentarische Initiative will das nun ändern. Sie geht auf den Genfer Ex-Nationalrat Mauro Poggia (MCG) zurück und verlangt, dass man mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitteilung erhält. Sie soll darüber aufklären, dass sich das Abo verlängert, wenn man nicht ausdrücklich kündigt.

Der Bundesrat sprach sich gegen die Vorlage aus. Die Informationspflicht wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Zudem führe sie für die Firmen zu einem beträchtlichen administrativen Mehraufwand. Den Konsumentinnen und Konsumenten sei es zuzutrauen, ihre Vertragsverhältnisse selbständig und unter Berücksichtigung vereinbarter Fristen zu verwalten und allenfalls zu kündigen.

Lange sah es trotzdem so aus, als habe die Vorlage gute Chancen. In der Frühlingssession stimmte der Nationalrat dafür. Das Geschäft ging dann in die Rechtskommission des Ständerats. Dort wurden die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten sogar noch stärker gewichtet. Danach soll die Informationspflicht nicht bloss für das erste Jahr gelten, sondern jährlich wiederkehrend. Im Ständerat selbst erlitt das Anliegen aber Schiffbruch.

Der Präsident der Rechtskommission, Beat Rieder (CVP), führt den Entscheid darauf zurück, dass etwa Handy-Provider schon seit mehreren Jahren auf die automatische Verlängerung verzichten. «Viele im Ständerat sahen keinen wirklichen Bedarf mehr für die Gesetzesverschärfung.» Rieder hat für die Vorlage votiert, denn: «Im Zeitalter der Digitalisierung dürfte sich der Mehraufwand für die Anbieter sehr in Grenzen halten.»

Sieg dank Lobbying? 

Beim Konsumentenschutz hat man kein Verständnis für den Sinneswandel im Ständerat. «Auch wir bekommen zahlreiche Anfragen und Beschwerden zu automatischen Vertragsverlängerungen», sagt Cécile Thomi, Leiterin Recht. «Der Entscheid ist eine herbe Enttäuschung.» Er sei wohl auf das intensive Lobbying der Gegner zurückzuführen. «Es geht hier um beträchtliche Beträge, die die Anbieter einheimsen können – oft, ohne dass sie eine Gegenleistung erbringen müssen», so Thomi.

Für den Konsumentenschutz sei klar: Automatische Vertragsverlängerungen seien nur akzeptierbar, wenn der Anbieter bei Vertragsabschluss explizit auf den Automatismus hinweise und den Hinweis vor jeder weiteren Verlängerung jeweils vor Beginn der Kündigungsfrist wiederhole.

«Notieren Sie den Kündigungstermin in der Agenda oder kündigen Sie unmittelbar nach Abschluss des Vertrags», empfiehlt Beobachter-Beraterin Doris Huber. Man könne auch im Vertrag die betreffende Klausel ersatzlos streichen – oder sie handschriftlich ergänzen: «Der Anbieter erinnert rechtzeitig an die Vertragsverlängerung respektive Kündigungsfrist.» Denn Vertragsbestimmungen seien grundsätzlich verhandelbar. Man könne über sie mitbestimmen , indem man sie – in Absprache mit dem Anbieter – streiche, ändere oder ergänze.

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Quelle: Beobachter Bewegtbild
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