Onlineanbieter zahlt erst nach Beobachter-Anfrage
Ein Leser bestellt online einen Strafregisterauszug bei einem privaten Anbieter. Als dieser nicht liefert, muss er wochenlang auf die Rückerstattung warten. Erst als der Beobachter einschreitet, fliesst das Geld.
Veröffentlicht am 21. Oktober 2025 - 17:47 Uhr
Wenn ein Strafregisterauszug zur Geduldsprobe wird. (Symbolbild)
Wer schnell einen Strafregister- oder Betreibungsauszug braucht, landet oft auf den Websites privater Anbieter. So auch Beobachter-Leser Jonas Schmitt. Er bestellte Ende August bei Meinauszug.ch einen Strafregisterauszug und bezahlte Fr. 34.90.
Kurz darauf folgte die Ernüchterung. Per E-Mail teilte ihm die Firma mit, dass sie diesen Dienst nicht mehr anbieten dürfe und den Betrag vollumfänglich zurückerstatten werde. Schmitt, der in Wirklichkeit anders heisst, müsse dafür seinen Zahlungsbeleg einreichen. Das tat er umgehend. Doch das Geld kam nicht.
Kunde wartet Wochen – dann geht es schnell
Wochenlang wartete der Kunde, schickte Belege und seine IBAN – ohne Erfolg. Erst nachdem er sich beim Beobachter gemeldet hatte, kam Bewegung in die Sache. Auf Nachfrage der Redaktion reagierte der Jurist Andreas Dietschi im Namen der Firma: Man habe die Rückzahlung bereits im September versucht, die Abwicklung über Twint sei jedoch mehrmals fehlgeschlagen. Nachdem der Kunde seine Bankverbindung übermittelt habe, sei die Zahlung «heute ausgelöst» worden. Kurz darauf bestätigte Schmitt dem Beobachter, dass das Geld eingetroffen ist.
Bund warnt vor privaten Anbietern
Der Bund warnt ausdrücklich vor privaten Websites, die offizielle Dokumente wie Strafregister- oder Betreibungsauszüge zu überhöhten Preisen anbieten. Laut einer Recherche von «SRF Espresso» vermitteln manche dieser Anbieter den Eindruck, staatlich autorisiert zu sein.
Meinauszug.ch wehrt sich allerdings gegen den Vergleich mit betrügerischen Anbietern. Gegenüber dem Beobachter betonte die Firma, sie biete einen reinen Komfortservice an, indem sie die Bestellung verschiedener Auszüge auf einer Plattform bündelt.
Der höhere Preis im Vergleich zur direkten Bestellung beim Amt sei durch den manuellen Aufwand bei der Datenprüfung und den Kundenservice gerechtfertigt.
Bund bearbeitete Anträge von Meinauszug.ch vorübergehend nicht
Die Firma erklärte die Verzögerungen im Fall Schmitt damit, dass der Bund die Herausgabe von Strafregisterauszügen an Meinauszug.ch vorübergehend stoppte. Jurist Dietschi sagt dem Beobachter: «Nach Anpassungen, welche die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung mit offiziellen Websites weiter reduzierten, bearbeitet die Behörde die Anträge nun wieder.»
Für Schmitt blieb die Sache zwar ohne finanziellen Schaden, aber sie kostete ihn viel Zeit und Nerven. Der Fall zeigt, dass amtliche Dokumente vorsichtshalber immer direkt bei den offiziellen Stellen bestellt werden sollten. Ein Strafregisterauszug kostet dort nur 17 Franken.
Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit privaten Anbietern von amtlichen Dokumenten gemacht? Schildern Sie uns Ihren Fall: info@beobachter.ch.
- «SRF Espresso»: Bund warnt vor Bestellung von Strafregisterauszügen bei Privaten
- Warnhinweis des EJPD: Strafregisterauszug bestellen