Schlechter Akku – kann ich das E-Bike zurückgeben?
Ich habe ein E-Bike gekauft, aber der Akku hält viel weniger lang als versprochen. Kann ich das E-Bike zurückgeben oder Ersatz verlangen?

Veröffentlicht am 10. Juni 2026 - 06:00 Uhr

Wenn der Akku Ihres E-Bikes deutlich weniger Leistung bringt als beim Kauf versprochen oder deklariert, ist das grundsätzlich ein Sachmangel. Entscheidend ist, ob die tatsächliche Leistung erheblich von der versprochenen Reichweite abweicht, und zwar bei normalem Gebrauch.
Die Akkuleistung kann durch äussere Einflüsse schwanken, daher sind objektive Vergleichswerte hilfreich. Schauen Sie nach Angaben im Datenblatt und suchen Sie unabhängige Tests.
In der Schweiz haben Sie bei Konsumgütern während zweier Jahre ab Übergabe ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Sie können eine Nachbesserung, einen Austausch oder bei erheblichen Mängeln eine Rückabwicklung verlangen. Wichtig ist, dass Sie den Mangel möglichst rasch schriftlich rügen und dokumentieren.
Prüfen Sie auch, ob eine separate Herstellergarantie besteht. Diese kann zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bieten.
Wichtig: Die gesetzliche Garantie kann im Vertrag ausgeschlossen werden.




