Verwaschen und kaputt – was tun mit dem Fehlkauf?
Ich habe eine knallorange Jacke gekauft. Nach sieben Tagen ist die Farbe verblasst und der Reissverschluss kaputt. Was gilt?

Veröffentlicht am 25. März 2026 - 08:31 Uhr

Das ist ärgerlich – gerade bei einer knallbunten Jacke könnten Sie erwarten, dass die Farbe hält. Und weil die Jacke mit defektem Reissverschluss nicht mehr wärmt, ist das ein Mangel.
Der Verkäufer haftet dafür, dass eine Sache keine Mängel hat: Sie muss den allgemeinen Qualitätsansprüchen genügen und funktionstüchtig sein. Diese Haftung nennt das Gesetz «Gewährleistung», im Alltag wird von der Garantie gesprochen.
Im Verkaufsgeschäft haftet der Laden aber nur für Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt respektive bei der Übergabe der Kaufsache bestanden haben. Wenn der Reissverschluss defekt oder die Farbe verblasst ist, weil Sie etwas falsch gemacht haben, besteht keine Garantie. Sie gilt auch nicht, wenn Sie die Jacke schon mehrere Wochen täglich getragen haben. Denn normale Abnutzung fällt nicht unter die Garantie.
Melden Sie den Mangel sofort beim Verkäufer, zum Beispiel mit dem Musterbrief unten. Ohne spezielle Vereinbarung zur Garantie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt das Gesetz zum Zug. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Bei weniger gravierenden Mängeln können Sie erstens eine Reduktion des Kaufpreises verlangen. Etwa wenn die Farbe der Jacke verblasst, sie aber noch brauchbar ist.
- Oder Sie verlangen zweitens eine Ersatzlieferung: Die defekte Jacke wird gegen eine neue Jacke derselben Art umgetauscht.
- Bei erheblichen Mängeln und solchen, die nicht behoben werden können, haben Sie drittens das Recht, die Jacke zurückzugeben, man spricht im Fachjargon von Wandelung.
Aber meist gibt es Einschränkungen in den AGB. Oft anzutreffen sind Formulierungen wie: «Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Reparatur. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.» Manchmal sind Garantieansprüche sogar vollständig ausgeschlossen. Das ist alles gültig.
Stellen Sie fest, dass ein gekaufter Gegenstand mangelhaft ist, müssen Sie als Konsument prüfen, welche Rechte Sie haben. Mehr dazu sowie zu Garantiefristen lesen Sie mit einem Beobachter-Abo im Merkblatt «Garantie (Gewährleistung)». Mit dem Musterbrief «Mängelrüge» können Sie überdies ganz bequem Ihre Forderung um Ersatz an den Verkäufer stellen.





