Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie es nicht geschafft haben, einen Gutschein vor seinem Verfallsdatum zu nutzen.

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Muss ich meinen Gutschein nach einem Jahr wegschmeissen?

Nein. Es gibt nämlich eine gesetzliche Verjährungsfrist, die man sich zunutze machen kann.

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Was heisst das genau?

Viele Anbieter beschränken die Gültigkeit ihrer Gutscheine auf ein oder zwei Jahre. Aber argumentiert man mit dem Obligationenrecht, bleiben Gutscheine mindestens fünf Jahre gültig, manchmal sogar zehn Jahre.

Daher lohnt es sich, wenn man beim Anbieter anfragt, um die Fristen zu verlängern. Schliesslich wollen auch die Anbieter nicht, dass sie Kunden verlieren.

Aber Achtung: Es kann sein, dass bei kostenlosen Verteilaktionen Gutscheine tatsächlich beliebig befristet sind.

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Und wie hole ich mir die Fristverlängerung?

Am besten sammelt man die gehorteten Gutscheine zusammen und macht sich mit diesem Merkblatt vertraut.

Es erklärt nicht nur, welche Verjährungsfristen für welche Dienstleistungen gelten.

Man erhält dort auch Tipps, was bei einer Geschäftsübernahme oder -aufgabe gilt und was unsere Beobachter-Fachexpertinnen und -Fachexperten raten, die sich bestens mit solchen rechtlichen Konsumfragen auskennen.

So viel für heute

Wenn Sie wollen, nutzen Sie das Beobachter-Tool unten. Es zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, wie lange Ihr persönlicher Gutschein gemäss Recht gültig ist.

Der Beobachter gibt Rat

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