Gutschein für ein Geschäft, das es nicht mehr gibt – was nun?
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Nicht immer werden Gutscheine ungültig, wenn ein Laden pleite geht.
Veröffentlicht am 25. September 2025 - 08:53 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie es nicht schaffen herauszufinden, ob Ihr Gutschein noch gültig ist.
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Ich habe einen Gutschein für ein Restaurant, das es nicht mehr gibt.
Traurig! Theoretisch könnten Sie das Geld zurückverlangen – vom Unternehmen beziehungsweise vom Einzelunternehmer. Und zwar während insgesamt fünf Jahren.
In der Praxis ist das aber meistens unmöglich: Entweder wurde die Firma aufgelöst, oder man findet den Geschäftsinhaber nicht.
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Am gleichen Ort ist nun ein anderes Restaurant. Kann ich dort den Gutschein einlösen?
Ja – wenn das neue Restaurant den Betrieb übernommen hat, inklusive der Schulden. Juristisch gesprochen: wenn es nicht nur die Aktiven, sondern auch die Passiven übernommen hat. Dazu zählen auch Verpflichtungen aus Gutscheinen.
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Wie kann ich das herausfinden?
Gute Frage – das ist praktisch unmöglich. Zwar steht im Handelsregister einiges. Aber was das alte und das neue Restaurant im Detail vertraglich abgemacht haben, ist nicht öffentlich.
Am besten gehen Sie vorbei und fragen nett. Wer weiss, vielleicht ist der neue Betrieb lieb und will Sie als Gast gewinnen.
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Und wenn nicht?
Dann können Sie faktisch nichts machen. Denn beweisen, dass das neue Restaurant für die Dienstleistung haftet, können Sie als beschenkte Person nicht.
Fazit: Es ist besser, Geld zu schenken als Gutscheine.
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