Zahlreiche Flugzeuge bleiben am Boden, viele deutsche Flughäfen stehen wegen eines Warnstreiks erneut still: Die Bahngewerkschaft EVG und die Gewerkschaft Verdi kämpfen für höhere Löhne. Welche Rechte haben Passagiere, die nicht wie geplant zum Ziel kommen?

Mein Flug wurde annulliert. Welche Rechte habe ich?

Die meisten Flüge von und nach Deutschland fallen aus. Fluggäste haben zwei Möglichkeiten. Die erste: Sie nehmen eine andere Maschine. Das muss die Airline organisieren, einen Aufpreis müssen die Passagierinnen nicht bezahlen. Das setzt voraus, dass überhaupt eine andere Maschine fliegt und diese auch noch Platz hat. Am besten direkt bei der Airline nachfragen, welche Alternativen es gibt. 

Die andere Möglichkeit: Auf den Flug verzichten und das Geld zurückfordern – etwa wenn es keinen Ersatzflug gibt oder dieser zeitlich nicht passt. Die Airline muss den Ticketpreis innert sieben Tagen erstatten. All das bestimmt die europäische Verordnung über die Fluggastrechte, die auch in der Schweiz gilt. Sie sieht zudem vor, dass Passagiere während des Wartens am Flughafen Anspruch haben auf kostenlose Verpflegung, zwei Telefongespräche oder E-Mails und falls nötig auf eine Hotelübernachtung – inklusive Beförderung zum Hotel. Wenn die Airline nicht erreichbar ist, können sich Fluggäste eine Unterkunft nehmen – und dann die Belege einreichen.     

Bekomme ich eine Entschädigung?

Wenn Airlines einen Flug annullieren, müssen sie zusätzlich zu Ersatzflug oder Ticketpreis (siehe oben) eine Ausgleichsleistung zahlen. Die Höhe hängt von der Distanz ab: Bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro. 

Die Airline kann allerdings geltend machen, der Streik sei ein aussergewöhnlicher Umstand, weshalb sie gemäss Fluggastverordnung keine Entschädigung schulde. Das ist ein gutes Argument – denn die Verordnung nennt den Streik ausdrücklich als Beispiel für einen solchen aussergewöhnlichen Umstand. Es gibt aber Konstellationen, in denen auch bei einem Streik eine Entschädigung geschuldet ist. So gilt ein «innerbetrieblicher» Streik zum Beispiel nicht als aussergewöhnlicher Umstand. Wie das beim grossen Warnstreik aussieht, müssen am Schluss die Gerichte entscheiden. 

Das heisst: Die Chancen der Flugpassagiere stehen zwar nicht gut, aber ein Versuch kostet nichts. Betroffene Passagierinnen können die Entschädigung direkt bei der Airline einfordern, meistens gibt es ein eigenes Formular dafür. Wer danach nichts mehr hört oder eine Absage bekommt, kann ein spezialisiertes Inkassounternehmen beauftragen, wie etwa Cancelled.ch. Das kostet in der Regel nichts, wenn dabei nichts rauskommt. Nur wenn das Inkassobüro Erfolg hat, zieht es einen Teil von der Entschädigung für seinen Aufwand ab. Massgebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Flug ist Teil einer Pauschalreise. Was tun?

Wenn Passagiere zwei Dienstleistungen gebucht haben – wie Flug und Hotel –, ist das eine Pauschalreise. Das sind gute Neuigkeiten: Betroffene können sich an das Reisebüro wenden. Dieses muss die möglichen Ersatzflüge für Sie abklären oder Ihnen das Geld erstatten. Die Entschädigung für den annullierten Flug können Sie auch direkt von der Airline einfordern. Natürlich bekommen Sie die Beträge nur einmal.