Es kommt auf das Kleingedruckte an. Sprich: auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline. Swiss und Edelweiss erlauben keine Übertragung der Flugtickets auf eine dritte Person. Sie begründen dies damit, dass so Missbrauch und Betrug verhindert werden und Passagiere besser nachverfolgt werden können. Das ist rechtlich verbindlich – schliesslich akzeptiert man beim Buchen die AGB.

Für Sie heisst das aber leider: Das Ticket verfällt. Ausser Sie haben ein stornierbares Ticket gebucht. Je nach gebuchtem Tarif bekommen Sie vielleicht einen Teil des Preises erstattet.

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Bei anderen Airlines haben es die Kunden besser: Easyjet oder Ryanair zum Beispiel erlauben es, ein gekauftes Ticket auf eine andere Person umzubuchen. Selbstverständlich gegen einen Aufpreis. Auch das ist rechtens – die Airline darf sich ihren Aufwand etwas kosten lassen.

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