Es ist Fussball-WM und damit auch die Zeit der Wetten. Wer wird Weltmeister, wer fliegt überraschend aus dem Turnier? Mit wenigen Klicks auf dem Handy ist man dabei – und kann Geld setzen, auch auf die Anzahl der Tore, die Torschützen und sogar auf die genaue Minute, in der ein Tor fällt.

Und das ist Big Business. In den letzten fünf Jahren ist das Geschäft mit den Sportwetten regelrecht explodiert. Letztes Jahr verzeichnete Swisslos das zweitbeste Ergebnis der Firmengeschichte mit einem Gewinn von 562 Millionen Franken. Seit Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes 2019 besitzen die Lotteriegesellschaft und ihr Westschweizer Pendant Loterie Romande zudem ein Monopol auf diese regelrechte Gelddruckmaschinerie. Das internationale Angebot ist in der Schweiz gesperrt.

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«Es gibt kaum ein europäisches Land mit einem so unzureichenden Spielerschutz wie die Schweiz.»

nzz.ch

Heikel ist das vor allem für junge bis sehr junge Männer. Gemäss der letzten schweizerischen Gesundheitsbefragung 2022 weisen etwa zehn Prozent der 15- bis 24-Jährigen ein problematisches Spielverhalten auf.

Dabei gilt eigentlich für alle Swisslos-Wetten ein Mindestalter von 18 Jahren. So schreibt es Swisslos auch auf der eigenen Website. Doch Swisslos und Loterie Romande scheinen ihre eigenen Richtlinien nicht allzu ernst zu nehmen.

Selbst die liberale NZZ kommentierte jüngst: «Es gibt kaum ein europäisches Land mit einem so unzureichenden Spielerschutz wie die Schweiz, wo man selbst als gesperrter Spieler an Supermarktkassen seinen finanziellen Ruin vorantreiben kann, weil kaum Kontrollen vorgenommen werden. In vielen Filialen gibt es Wettautomaten, bei denen sich niemand darum kümmert, ob der Kunde a) volljährig oder b) gesperrt ist.»

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Aufsichtsbehörde machte Testkäufe durch Minderjährige

Belastbare Fakten dazu gab es bislang allerdings kaum. Deshalb hat die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) letztes Jahr Testkäufe durch Minderjährige durchgeführt. «Wir wollten herausfinden, ob die Alterskontrollen im Bereich Sportwetten in der Praxis wirklich funktionieren», schreibt die Aufsichtsbehörde auf Anfrage des Beobachters.

Dem Vernehmen nach sollen die Ergebnisse sehr schlecht ausgefallen sein. Minderjährige konnten also problemlos süchtig machende Sportwetten abschliessen. Wie genau die Resultate ausgefallen sind, ist allerdings unklar.

Zwar liegen die Ergebnisse seit mehreren Monaten vor. Doch die Gespa kann den Bericht nicht wie geplant veröffentlichen. Seit die Ergebnisse Swisslos und Loterie Romande zur Stellungnahme vorgelegt wurden, wehren sich die beiden Lotteriegesellschaften gegen eine Publikation. Dies, obwohl beide zu 100 Prozent Kantonen gehören und quasi Staatsbetriebe sind. Der Grund für den Widerstand ist unklar. Fragen des Beobachters diesbezüglich lässt Swisslos unbeantwortet, «da es sich um ein laufendes Verfahren» handle. Nur so viel: Es gehe weniger um die Ergebnisse der Testkäufe, als um die Grundsatzfrage, ob die Gespa Informationen publizieren dürfe, die sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit gewonnen hat.

Sucht Schweiz kritisiert das Vorgehen von Swisslos

Die Gespa jedenfalls hält an ihrer Absicht fest, die Ergebnisse zu veröffentlichen. Dies teilte sie vor wenigen Tagen auf ihrer Website mit. Sie erliess am 11. Juni eine entsprechende Verfügung. Die Lotteriegesellschaften können diese aber vor dem interkantonalen Geldspielgericht anfechten. Die Frist beträgt 30 Tage. Swisslos gibt sich auf Anfrage bedeckt. Man prüfe aktuell das weitere Vorgehen, heisst es.

Markus Meury von der Stiftung «Sucht Schweiz» kritisiert das Vorgehen der Lotteriegesellschaften: «Es kann nicht sein, dass die Aufsichtsbehörde solche wichtige Berichte unter Verschluss halten muss, wenn sie den Wettanbietern nicht gefallen.» Ob Wetten an Minderjährige verkauft wurden und, wenn ja, wie genau das passieren konnte, seien wichtige Informationen, nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für die Präventionsarbeit und die Forschung.

Quellen