«Vo da Bündner Berga», aber das Fleisch stammt aus Südamerika
Bergsilhouetten und Mundartsprüche suggerieren Schweizer Herkunft. Doch manchmal kommt das Bündnerfleisch vom anderen Ende der Welt.

Veröffentlicht am 1. Juli 2026 - 05:00 Uhr

Nein, Schweizer Fleisch steckt da nicht unbedingt drin.
Als Regula Künzli im Eglisauer Denner keine Biosnackgurken findet, sieht sie stattdessen eine Packung Bündnerfleisch der Marke Grischuna. Gross sind die aufgedruckten Bergsilhouetten auf der Vorderseite, und darüber prangt ein noch grösserer Schriftzug: «Vo da Bündner Berga». Zum Glück Schweizer Fleisch, denkt sich Regula Künzli, die eigentlich anders heisst., und kauft die Packung. Tierwohl und kurze Transportwege sind ihr wichtig. Doch beim Einpacken in den Kühlschrank zu Hause sieht sie die Rückseite und stutzt.
Da steht: «Fleischherkunft: Uruguay und Paraguay». Künzli begreift nicht, wie das sein kann, und meldet sich beim Beobachter. Sie sagt: «Ich dachte, das Produkt stamme von Schweizer Tieren. Hätte ich gleich gesehen, dass da ‹Uruguay und Paraguay› steht, hätte ich die Packung nie im Leben gekauft!»
Im Ausland gezüchtet …
Tatsächlich gilt: Wenn in Graubünden Fleisch aus dem Ausland zu Trockenfleisch verarbeitet wird, darf es trotzdem Bündnerfleisch heissen. Das liegt daran, dass Bündnerfleisch – wie etwa Walliser Rohschinken oder Appenzeller Mostbröckli – eine geschützte geografische Angabe (GGA – französisch IGP für «Indication géographique protégée») für Produkte ist, die zwar in der Schweiz verarbeitet oder veredelt wurden, aber in Einzelfällen auch aus dem Ausland stammen dürfen.
… in der Schweiz veredelt
Vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) existiert ein Pflichtenheft, das für jedes Produkt mit GGA respektive IGP regelt, welche Produktionsschritte in der Schweiz erfolgen müssen. Für Bündnerfleisch umfassen diese Schritte die Qualitätskontrolle sowie das Salzen, Trocknen und Pressen der Fleischstücke. Aufzucht und Schlachtung der Tiere dürfen hingegen im Ausland stattfinden.
Auf Anfrage des Beobachters verweist das Unternehmen Grischuna auf die hohe Nachfrage: «Für die Herstellung darf auch ausländisches Fleisch verwendet werden, weil die Verfügbarkeit von Schweizer Fleisch beschränkt ist. Mit dem Schweizer Rohmaterial lässt sich die Nachfrage nach Bündnerfleisch leider nicht decken.»
AOP versus IGP
Von den 16 Schweizer Produkten mit einer GGA oder IGP darf neben Bündnerfleisch auch Walliser Trockenfleisch aus ausländischem Fleisch hergestellt werden. Wer sichergehen will, dass nur Schweizer Fleisch im eigenen Kühlschrank landet, orientiert sich am besten an der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB – französisch AOP für «Appellation d’origine protégée»). Bei AOP-Produkten müssen alle Produktionsschritte in einem genau festgelegten geografischen Gebiet stattfinden.
Finden Sie das in Ordnung – oder fühlen Sie sich von den Detailhändlern getäuscht? Schreiben Sie uns in den Kommentaren!
- Pflichtenheft BLW: Bündnerfleisch
- Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP: Definition AOP-IGP
- Gespräch mit Regula Künzli




