In Deutschland einkaufen ist um einiges günstiger als in der Schweiz. Das weiss auch Peter Vock. Nach Ferien, Geburtstagen, Weihnachten oder einem Familienanlass gestalten er und seine Partnerin regelmässig Fotoalben auf der Website des Anbieters Cewe. «Für die schönen Erinnerungen», wie er dem Beobachter sagt.

Er bestellt sie online, über die deutsche statt die Schweizer Website. Das macht der 62-Jährige seit Jahren so. Der Grund: «Einerseits ist es günstiger, und andererseits kann man in Deutschland Alben mit mehr Seiten bestellen.»

Viel teurer als in Deutschland

Am Zoll hat Vock die Rechnungen jeweils abstempeln lassen, die Mehrwertsteuer bei der Firma Cewe zurückgefordert – und auch immer erhalten. Nun ist das aber nicht mehr möglich. Per E-Mail schreibt die Firma, dass sie die Mehrwertsteuer nicht mehr zurückerstatten werde, Kunden aus der Schweiz sollen über die Schweizer Website bestellen. Aus Kulanz schenken sie Vock einen Gutschein im Wert von 50 Euro.

Über den Gutschein freut er sich. Trotzdem findet Vock das Vorgehen der Firma stossend: «Wir werden dazu gedrängt, in der Schweiz zu bestellen, obwohl das viel teurer ist.» Ein Fotoalbum mit 50 Seiten kostet in Deutschland inklusive Mehrwertsteuer Euro 46.69 – umgerechnet sind das aktuell Fr. 45.05. In der Schweiz kostet das gleiche Album Fr. 60.–. Ein Unterschied von Fr. 14.95. Und je mehr Seiten das Fotoalbum hat, desto grösser wird der Unterschied. 

Der Beobachter fragte bei Cewe nach, warum die Firma ihre Praxis plötzlich änderte, hat aber keine Antwort erhalten.

Tipp für die Schnäppchenjagd

Dürfen Firmen die Rückerstattung der Mehrwertsteuer grundsätzlich verweigern? Ja. Sie können die Entschädigung aus Kulanz anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Das gilt sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland. 

Tipp: Am besten erkundigt man sich vor der Bestellung, ob der Anbieter die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Am einfachsten geht das in den Läden vor Ort. Denn einzelne Geschäfte kennzeichnen ihre Kulanz mit dem blau-weissen Logo von Global Blue oder Tax-free-Aufklebern, die häufig beim Eingang oder an der Kasse angebracht sind.

Nach dem Einkaufen lassen sich Kundinnen und Kunden an der Kasse oder beim Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung oder das Tax-free-Formular ausstellen, auch Refund-Cheque genannt. Das Formular muss dann am Zoll des Ausreiselandes abgestempelt werden. Dann kann man damit die Mehrwertsteuer zurückfordern.

Wie holt man die Mehrwertsteuer zurück?

Mehr Informationen zum Thema und Tipps finden Sie hier.