Wenn jemand ins Pflegeheim muss, kostet das sehr viel Geld. Zahlen müssen die betroffenen Heimbewohner Ersparnisse So viel kostet das Heim , Krankenkassen und die Kantone oder Gemeinden gemeinsam.

Das ist seit sieben Jahren so. Die Beiträge der Heimbewohner und der Kassen sind gesetzlich begrenzt. Die Restfinanzierung durch die öffentliche Hand ist es nicht. Darum konnten die sogenannten Restkosten zwischen 2012 und 2016 von 990 Millionen auf 1,29 Milliarden Franken pro Jahr steigen.

Sie wären noch rund 300 Millionen Franken höher, wenn nicht die meisten Kantone bei den Heimtaxen tricksen Pflegekosten Tricksen mit den Taxen würden. Sie lassen zu, dass die Heime einen Teil der Aufwendungen auf die Pflegebedürftigen abschieben – in Form von Betreuungspauschalen und überhöhten Preisen für Unterkunft und Verpflegung.

Bei der Einführung des Gesetzes wurde versprochen, es werde die Heimbewohner entlasten. Stattdessen zahlen nun die meisten immer mehr. Im Schnitt rund 6000 Franken pro Monat. Weil sich das viele nicht leisten können, explodieren die Kosten für Ergänzungsleistungen.

Ehrlich und transparent ist dieses System nicht. Auch der Preisüberwacher prangert die illegalen Zustände rund um die Pflege an. Zwar haben Gerichte der unmoralischen Abzocke von Heimbewohnern vereinzelt einen Riegel geschoben, doch grundsätzlich geändert hat sich nichts.

Verpflichtet, aber …

Das dürfte auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts Ungedeckte Pflegekosten Kantone müssen zahlen so bleiben. Obwohl es etwas anderes vermuten lässt. Der Entscheid verpflichtet Kantone und Gemeinden nämlich, die vollen Restkosten der Pflege zu übernehmen.

Das Bundesgericht hat einen Fall beurteilt, der in mehrfacher Hinsicht exemplarisch ist: Eine 94-Jährige klagte gegen die kantonalen Höchstansätze bei den St. Galler Pflegekosten, weil ihr das Heim Taxen verrechnete, die höher lagen. Die meisten Kantone legen zwar Höchstansätze für die Pflege fest. Mit der Begründung, dadurch zwinge man die Heime zur Kostendisziplin. Dass diese sich dann aber an den Bewohnern schadlos halten, nehmen die Kantone billigend in Kauf.
 

Das Ganze bekommt einen üblen Beigeschmack, wenn Justizmühlen so langsam mahlen, dass die Opfer den Ausgang des Verfahrens nicht mehr erleben.


Im Fall der betagten St. Gallerin beharrte die zuständige Instanz auf dem kantonalen Höchstansatz. Mittlerweile dauerte der Rechtsstreit mehrere Jahre an, die Frau verstarb fast 99-jährig. Ihr Rechtsvertreter und Willensvollstrecker rekurrierte beim kantonalen Versicherungsgericht.

In vergleichbaren Fällen werden die Verfahren meist eingestellt, weil die Erben die Prozessrisiken scheuen oder einen Schlussstrich ziehen wollen. Das Ganze bekommt einen üblen Beigeschmack, wenn Justizmühlen so langsam mahlen, dass die Opfer den Ausgang des Verfahrens nicht mehr erleben.

Das St. Galler Versicherungsgericht verknurrte die zuständige Gemeinde, sämtliche Pflegekosten zu bezahlen, die über den kantonalen Höchstansatz hinausgehen. Dagegen wiederum erhob der Kanton St. Gallen Rekurs vor Bundesgericht – und ist nun abgeblitzt.

Der Teufel steckt im Detail

Mit dem Urteil des höchsten Gerichts wird einmal mehr bestätigt, was das Gesetz zur Pflegefinanzierung eigentlich verlangt. Doch das Bundesgericht äussert sich nicht dazu, wie hoch die Taxen für Betreuung und Pension konkret sein dürfen. Und so bleibt der Willkür weiter Tür und Tor geöffnet.

Der vom höchsten Gericht wiederholte Verweis auf eine «transparente Leistungserfassung» erwies sich schon früher als zu schwammig. Für Heimbewohner wird es auch künftig schwer sein, missbräuchliche Quersubventionierungen zu erkennen.

Statt weiterhin wegzusehen, müssten die Kantone unwirtschaftliche Institutionen von ihrer Pflegeheimliste streichen. Doch das ist unpopulär. Leichter ist es, die Pflegebedürftigen zu melken. Als Ventil gibt es ja die Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen Nicht bei den Armen sparen! . Und dafür blechen die Steuerzahler.

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