Oft wähnen sich diejenigen sicher in der Anonymität des Netzes, die auf Social Media vor Polizeikontrollen warnen. Ein aktueller Straffall aus dem Thurgau zeigt nun: Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz greift auch auf Facebook hart durch – und die Techgiganten kooperieren öfter mit der Justiz, als viele Nutzer glauben.

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat eine Frau gebüsst, weil sie die Facebook-Seite «Polizeikontrollen Kanton Thurgau» moderierte. Sie hatte Posts freigeschaltet, beleidigende Kommentare sowie Werbung von Bots gelöscht. 

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Klare Gesetzeslage in der Schweiz

Das Schweizer Strassengesetz verbietet es, vor Radarfallen zu warnen. Dies betrifft Radarwarngeräte, Warnungen via Radio, Fernsehen oder eben auch soziale Medien. Der Gesetzgeber argumentiert, dass solche Warnungen den präventiven Effekt von Kontrollen zunichtemachen. Die Moderatorin erhielt eine Busse von 500 Franken und muss 780 Franken Verfahrensgebühren zahlen. 

In der «Thurgauer Zeitung» zeigen sich die Moderatorin sowie der deutsche Betreiber der Seite, Martin Bartels, empört darüber, wie viel Daten der Facebook-Konzern Meta den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt hat. 

Rechtsanwalt Steiger: «Keineswegs skandalös»

Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, kann die Empörung nicht nachvollziehen: «Das Vorgehen der Polizei ist rechtlich konsequent und keineswegs skandalös.» Vor Radarfallen zu warnen, ist seit über zehn Jahren verboten. Steiger ist eher überrascht darüber, dass die Busse vergleichsweise gering ausfiel. 

«Die sinnvollste Strategie ist es schlicht, die geltenden Geschwindigkeitsregeln einzuhalten.»

Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum

Wer Facebook nutzt, ist nicht anonym. Facebook betreibe eine etwas willkürliche Praxis, wann mit den Behörden kooperiert werde und wann nicht. «Die sinnvollste Strategie ist es schlicht, die geltenden Geschwindigkeitsregeln einzuhalten», so Steiger.

Auch Deutschland diskutiert über ein Verbot

Aktuell diskutiert die deutsche Politik darüber, die Gesetze zu verschärfen. Heute ist es so, dass Autofahrer Geräte und Apps besitzen dürfen, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Sie dürfen sie aber nicht während der Fahrt nutzen.

Der Bundesrat fordert in Deutschnland eine strengere Regel. In einem aktuellen Bericht kritisieren die Bundesländer, die Apps würden in den Stores zum Beispiel «mit den Worten angepriesen, die App habe der Person schon viele Male den Lappen bewahrt». Das sei kein tragbarer Zustand. In anderen Ländern wie Frankreich seien solche Apps gänzlich verboten.

Und was finden Sie dazu?

Was halten Sie von dem Verbot, vor Radarfallen zu warnen? Finden Sie das sinnvoll oder gemein? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.

Die Abbildung der Figur «Helvetia», wie man sie auf den Schweizer Geldmünzen kennt, steht vor einer Landkarte, welche die Schweiz zeigt. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Staat. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
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