Nein. Sie können vom Mechaniker zwar Schadenersatz für das verschwundene Velo verlangen, aber nur im Rahmen des so genannten Zeitwerts. Der Grund: Der Mechaniker haftet nur für den tatsächlichen Schaden. Dieser bemisst sich nach dem aktuellen Wert des Velos.

Das heisst: Vom Anschaffungspreis wird die Wertverminderung durch den zehnjährigen Gebrauch abgezogen. Diesen so genannten «Abzug neu für alt» wenden alle Haftpflichtversicherungen an.

Bei Hausratversicherungen ist das anders, bei diesem Versicherungstyp ist der Hausrat in der Regel zum Neuwert versichert. Wenn Ihnen also beispielsweise durch einen Wasserschaden der Fernseher kaputtgeht, ersetzt Ihnen die Versicherung die Wiederbeschaffungskosten. Sie erhalten jenen Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Gerät neu zu kaufen.