Balkonkraftwerke im Stockwerkeigentum – was gilt?
Einer unserer Stockwerkeigentümer möchte Solarpanels ans Balkongeländer hängen. Darf er das? Und worauf müssen wir achten?

Veröffentlicht am 10. September 2026 - 06:00 Uhr

Solarzellen an einem Balkongeländer beeinflussen das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes, deshalb müssen die Stockwerkeigentümer zustimmen. In vielen Stockwerkeigentümerreglementen wird festgelegt, dass das einheitliche Erscheinungsbild des Gebäudes bewahrt werden soll. Das erforderliche Stimmenmehr für eine solche Massnahme ist in der Regel das qualifizierte Mehr, sofern im Reglement nicht etwas anderes steht.
Abhängig von den lokalen Bauvorschriften und der Grösse des Balkonkraftwerks könnte zudem eine Baubewilligung nötig sein. Auskunft darüber kann Ihnen das zuständige Bauamt in der Wohngemeinde geben.
Wichtig ist auch: Dieser Stockwerkeigentümer sollte den technischen Nachweis erbringen können, dass die Solaranlage sicher am Balkon verankert wird. Es kann in der Versammlung mit seinem Einverständnis Folgendes festgelegt werden: Übernahme sämtlicher Haftungs- und Unterhaltskosten durch den betreffenden Eigentümer und Rückbaupflicht bei Fassadenrenovation.




